Geschrieben von speedy am 17.06.2008, 9:59 Uhr |
zeugnisse
Hi,
die Zeugnisse bekommst du idR bis zu 50 Jahre - sofern die Schule noch existiert - allerdings nicht mehr als Original sondern als beglaubigte Abschrift.
Für Arbeitszeugnisse bist du selbst verantwortlich, du kannst zwar nachfragen, aber zur Neuausstellung verpflichtet ist der AG nicht. IdR muss zwar der AG Dokumente auch 10 Jahre lang aufbewahren, aber das betrifft nur steuerlich relevante Doks...
Gruß, Speedy
- zeugnisse - nicole0102 16.06.08, 19:22
- Re: zeugnisse - Leonessa 16.06.08, 23:23
- Re: zeugnisse - speedy 17.06.08, 9:59
Irrititierende eigenweirbung seiten der rub-redaktionim baby+job-forum (epddwnb)
@Stetibi - nochmal wegen Beitrag von unten....
Suche Geschenk für Tagesmutti
Wie war die Umstellung mit ca 1 jährigen Kind und Arbeiten?
Eine Frage:
Brauche gute Tipps - Einschulung und damit verbundene Nachmittagsbetreuung
Arbeiten mit 4 Kindern
Nebenjob- Von zu Hause aus....????
Wer arbeitet hier bei "Mary Kay"?!