Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 17.06.2008, 9:59 Uhr

zeugnisse

Hi,
die Zeugnisse bekommst du idR bis zu 50 Jahre - sofern die Schule noch existiert - allerdings nicht mehr als Original sondern als beglaubigte Abschrift.

Für Arbeitszeugnisse bist du selbst verantwortlich, du kannst zwar nachfragen, aber zur Neuausstellung verpflichtet ist der AG nicht. IdR muss zwar der AG Dokumente auch 10 Jahre lang aufbewahren, aber das betrifft nur steuerlich relevante Doks...

Gruß, Speedy

 
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