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Geschrieben von mondstern am 12.01.2008, 11:37 Uhr

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Hallo Ihr Lieben,

ich möchte bald wieder arbeiten gehen und die Elternzeit läuft noch ein Jahr - ich hatte 2 jahre eingereicht mit dem Hintergrund, dass die Kinderbetreuung noch nicht gklärt war - jetzt habe ich aber die Zusage für eine Tagesmutter und könnte ab sofort arbeiten gehen.

Der AG kann ja ablehnen, soviel ich weiss - weil für meine Stelle ein anderer Mitarbeiter eingestellt worden ist.

Wenn ich "wirtschaftliche Gründe" angebe, wie läuft denn das dann ab - wie kann eine wirtschaftliche Notwendigkeit denn begründet sein?

LG
Sanne

 
3 Antworten:

Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von desireekk am 12.01.2008, 12:08 Uhr

Darf ich das jetzt mal aus Sicht des AGs und des neuen MAs schreiben?

Nur weil Du jetzt zufällig Deine Kinderbetreuung geregelt hast und es nett fändest, wieder etwas mehr Kohle zu verdienen, müssen die beiden sich doch nicht danach richten?

Ich meine das nicht böse, nur die andere Sicht der selben Sache...

"Wirtschaftliche Gründe" wären z. B. wenn dein man arbeitslos würde und Du jetzt schauen mußt, daß Geld ins Haus kommt...

Nur weil Du jetzt feststellst, daß das Geld in der Elternzeit nicht reicht (die Du ja mit 2 Jahren angegeben hast und auch vorher hättest durchkalkulieren können) hast Du keinen Anspruch auf vorzeitige Wiedereinstellung.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von Linda761 am 14.01.2008, 10:02 Uhr

Einen Anspruch hast Du so oder so nicht, egal ob wirtschaftliche Notwendigkeit oder nicht. Dein Arbeitgeber ist in der Hinsicht zu nichts verpflichtet und Du könntest Dir ja auch einen anderen Job suchen.

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wie wäre Teilzeit während der Elternzeit?

Antwort von astrid123 am 14.01.2008, 22:21 Uhr

Dann müsstest Du Deine wertvolle EltZ nicht beenden und könntest zwischen 15 und 30 Stunden arbeiten gehen. Und dein AG kann die Teilzeit nur bei wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen (§ 15 BEEG).
Falls Du in einer Gewerkschaft bist, dann bitte deren Juristen um Rechtsbeistand und verweise auf das Urteil vom BAG, das etwa 2 Jahre alt ist. Das besagt nämlich, dass Dein AG dich in Teilzeit ggf. nehmen muss, auch wenn Du es bei Beantragung der Elternzeit nicht angegeben hast.

Viel Glück und auf in den Kampf,
Astrid

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