Geschrieben von Trini am 12.09.2006, 11:36 Uhr |
Unbezahlte Freistellung durch den AG!!
Den Verdienstausfall trägt die Krankenkasse.
10 Tage pro Kind und Elternteil, bei allein erziehenden 20 Tage pro Kind.
Wenn das Kind gesetzlich versichert ist.
Trini
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- Freistellung durch AG bei Erkrankung des Kindes - locke39 12.09.06, 11:08
- Unbezahlte Freistellung durch den AG!! - Trini 12.09.06, 11:36
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