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Geschrieben von tabeamutti am 24.09.2010, 8:54 Uhr

TVöD - Frage hierzu

Hallo,

ich arbeite in der Pflege nach TVöD.
So habe ich auch meinen Vertrag unterschrieben.

Jetzt soll uns ab nächsten Monat sowohl die Schichtzulage, die Wechselschichtzulage und auch die Nachtzulage (bis auf 0,25 Cent/Std) gestrichen werden.

Dürfen "die" das einfach so, ohne vorher abstimmen zu lassen - oder was man bei so einer Entscheidung machen muss??

Bei Ver.di erreiche ich leider keinen, aber vielleicht weiß jemand von Euch Bescheid.

Danke
tabeamutti

 
4 Antworten:

Re: TVöD - Frage hierzu

Antwort von Rosenresli am 24.09.2010, 9:02 Uhr

Ich arbeite auch in der Pflege und werde nach TVöD bezahlt. Aber von Streichung der Zulagen ist mir nichts bekannt.

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Re: TVöD - Frage hierzu

Antwort von tabeamutti am 24.09.2010, 10:04 Uhr

Das soll auch nur für unsere Häuser gelten, weil der Träger wohl ziemlich pleite ist (Kirche).
Dazu gehören 3 Altenheime u. 1 Krankenhaus.
Aber eigentlich geht das ja nicht so einfach - dachte ich jedenfalls.

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Re: TVöD - Frage hierzu

Antwort von RenateK am 24.09.2010, 10:19 Uhr

Das musst Du unbedingt über die Gewerkschaft klären,wo Du hoffentlich Mitglied bist.
Kirche hört sich schlecht an, weil die vermutlich in Anlehnung an den TVÖD bezahlen und nicht tarifgebunden sind. Bei kirchlichen Arbeitgebern gibt es da massenhaft Probleme..
Gruß, Renate

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Re: TVöD - Frage hierzu

Antwort von speedy am 24.09.2010, 12:11 Uhr

Hi,
es kommt darauf an, ob du gem. den Vereinbarungen des TVöD oder in Anlehnung an den TVöD bezahlt wirst - das muss aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen, wenn dort kein konkreter Lohn benannt ist.

Zudem gibt es auch immer wieder Zusatzvereinbarung od. Betriebsvereinbarungen, mit denen "Ausbrüche" aus dem Tarifvertrag ermöglicht werden - aber über so etwas müsste euer Betriebsrat Bescheid wissen - wenn ihr überhaupt direkt dem TVöD unterliegt.

Aber auch sonst ist das Streichen von Zulagen so eine Sache - es sei denn, sie sind immer ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Widerrufs gewährt worden - sonst unbedingt schriftlich widersprechen und die Kürzung z.B. nur unter dem Vorbehalt des Erhalts des Arbeitsplatzes dulden... Am besten ist es wohl, mal kurz Rücksprache mit einem Arbeitsrechtler zu halten (gibt es auch bei der Gewerkschaft, falls du Mitglied bist), um dich über die Chancen und Risiken zu informieren.

Gruß, Speedy

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