von Sommersturm86 am 02.06.2014, 6:27 Uhr |
Studentin und Elterngeld
Ab Oktober kann ich, sofern ich einen Studienplatz bekomme, studieren. Weiß jemabd von euch, ob ich bei einem normalen Vollzeitstudium noch Anspruch auf das Elterngeld hätte? Betreuung meines Babys übernehme ich bzw sporadisch meine Mutter (hab keine Anwesenheitspflicht).
Re: Studentin und Elterngeld
Antwort von samoe am 02.06.2014, 20:26 Uhr
Ja, Studenten bekommen Elterngeld trotz Weiterstudieren. Je nach dem, in welchem Bundesland du lebst, bekommst du auch Landeserziehungsgeld.
Re: Studentin und Elterngeld
Antwort von Wolke80 am 03.06.2014, 9:05 Uhr
Ja, natürlich.
Ein Rat von mir bzgl. der Betreuung deines Kindes.
Such dir bitte eine Tagesmutter oder einen Krippenplatz. Auch ohne Anwesenheitspflicht braucht man Ruhe und Zeit zum Lernen. Dein Kind wird älter und erfordert bald mehr Aufmerksamkeit von dir.
Ich hab mit 6 Kindern mein Studium beendet. Die Kinder waren zum Ende des Studiums 11 Jahre bis 16 Monate alt.
LG Wolke
Schmarotzer sollen alles selbst zahlen
Antwort von Tiptap am 03.06.2014, 22:02 Uhr
oder denkst du bist was besseres weil du ja Kind hast?????????Ui, so ne Leistung
@Tiptap
Antwort von Wolke80 am 04.06.2014, 7:22 Uhr
Was bitte hat deine Antwort mit der Ausgangsfrage zu tun?
Wer ist hier mit Schmarotzer gemeint?
****Diskutiere nie mit einem Idioten. Der zieht dich dann auf sein Niveau herunter und schlägt dich dann mit Erfahrung.****
Du scheinst reichlich Erfahrung zu haben.
Re: Schmarotzer sollen alles selbst zahlen
Antwort von Sommersturm86 am 04.06.2014, 10:50 Uhr
Auf jeden Fall!
Re: Studentin und Elterngeld
Antwort von chrissicat am 04.06.2014, 20:50 Uhr
Darüber hinaus solltest du dich mal erkundigen, ob du zusätzlich noch Anspruch auf Bafög hast!
@Sommersturm
Antwort von Wolke80 am 05.06.2014, 15:08 Uhr
Was willst du denn studieren?
Bin auch grad am Überlegen, ob ich im WS mein Zweitstudium bereits beginne.
LG Wolke
Re: @Sommersturm
Antwort von Sommersturm86 am 07.06.2014, 18:45 Uhr
Lehramt. Deutsch und Religion.
und du?
Re: Studentin und Elterngeld
Antwort von Sommersturm86 am 07.06.2014, 18:46 Uhr
Leider nicht mehr. Hab vorher studiert, gewechselt etc... sodass ich keinen Anspruch mehr habe.
Re: @Sommersturm
Antwort von Wolke80 am 08.06.2014, 10:59 Uhr
Lehramt für Grundschule hab ich schon abgeschlossen. Leider kann man mit einem Masterabschluss, außer im Schuldienst, nicht viel anfangen. Deshalb studiere ich demnächst Soziale Arbeit. Das liegt mir mehr.
Aus welchem BL kommst du denn?
LG Wolke
Nachtrag
Antwort von Wolke80 am 08.06.2014, 11:01 Uhr
Hast du vorher auch Lehramt studiert? Vielleicht kannst du dir etwas anerkennen lassen.
LG Wolke
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