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Geschrieben von No1.2012 am 17.04.2013, 18:19 Uhr

noch in Elternzeit und angestellt - vorübergehende selbstständige Tätigkeit

Da ich ein Leben lang immer nur angestellt war und nie freiberuflich oder selbstständig gearbeitet habe, bin ich grad etwas überfordert. Kann mir jemand helfen?

Also: ich habe in 2012 ein Kind bekommen und bin seitdem in Elternzeit und noch angestellt und deshalb auch beitragsfrei krankenversichert. Der Elterngeldanspruch endet Anfang Juni 2013. Jetzt habe ich die Möglichkeit, für ca. 4 Monate auf selbstständiger Basis in Teilzeit etwas Geld zu verdienen. Diese Zwischenlösung ist sehr praktisch, denn im November kommt mein zweites Kind und so könnte ich die Monate ohne Einkommen überbrücken (mein AG hat derzeit nichts für mich). Ich bin mir sicher, dass mein AG der Nebentätigkeit zustimmen würde. Ich weiß aber nicht, was nun mit meiner Krankenversicherung ist. Muss ich die dann vorübergehend selbst zahlen? Das berechnet sich dann wohl anhand meines Verdienstes? Und dann habe ich genau null Ahnung davon, wie Selbstständige eigentlich ihre Steuer machen und was ich überhaupt tun müsste, um mich quasi interimsmäßig selbstständig zu machen. Das wäre wirklich nur für die 4 Monate. Das wichtigste ist, dass mein Angestelltenverhältnis bestehen bleibt.

Kurz und gut - ich weiß nicht, ob der ganze Aufwand Sinn macht. Für's neue Elterngeld (Kind 2) würde es sich sicher lohnen...

 
3 Antworten:

Re: noch in Elternzeit und angestellt - vorübergehende selbstständige Tätigkeit

Antwort von Steffi528 am 17.04.2013, 18:53 Uhr

Klär das bitte mit Deiner Krankenkasse ab, ob Du dann weiter normal versichert bist oder ob Du Dich selbst freiwillig versichern musst.

Ich hatte damals mit meiner Krankenkasse ein "Abkommen", da meine Selbstständigkeit damals von vorn herein mit weniger als 400 € im Monat angesetzt war. Steuerlich hatte ich es einfach nach Anmeldung beim Finanzamt auf unserer normalen Abrechnung im Jahr mit drauf gepackt, das war völlig unkompliziert.

Du scheinst aber dann mehr wie 400 € verdienen zu wollen und da kann das sich mit der Krankenkasse ganz böse tun.

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Re: noch in Elternzeit und angestellt - vorübergehende selbstständige Tätigkeit

Antwort von No1.2012 am 17.04.2013, 19:12 Uhr

Na klar kläre ich das vorher mit denen. Das ist sowieso klar. Und ja, es geht um deutlich mehr als 400 EUR.

Ich wollte nur allgemein mal wissen, was für Abgaben usw. man als Selbstständige hat und ob man da mal eben so den Status ändern kann.

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Re: noch in Elternzeit und angestellt - vorübergehende selbstständige Tätigkeit

Antwort von Steffi528 am 17.04.2013, 19:47 Uhr

Es wird sicher einiges an Papierkrams bedeuten, aber wenn es deutlich mehr als 400 € sind, würde ich es tatsächlich durchrechnen.

Sprich: Krankenkasse und Steuern.

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