Baby und Job

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Geschrieben von Benedikte am 07.05.2016, 22:19 Uhr

nein

die Chefin hatte sie bis Mitternacht eingeteilt WEIL sie nicht wusste, dass die AP derin schwanger ist und eben nicht bis Mitternacht arbeiten kann

das ist ja,w as ich sage- die APerin hat konkludent so getan als könne und würde sie arbeiten so dass die Chefin den Mitternachtsdienst erwarten konnte

und nach Einteilung zum Mitternachtsdienst zückt die Apein ihren schwangerschaftsjoker und sagt ätschbätsch zur Chefin. und als diese unterbegeistert ist und sie auch weniger einsetzen will- wo die APerin ja scghwanger ist, man kann das ja auch als Rücksichtsmaßnahme betrachten- da überlegt sich die Aperin, aus pädagogischen Gründen ein BV einzufahren


Johanna, Du kannst gerbe Wprtklauberei betreiben- sie hat getäuscht, was rechtlich zulässig ist, und basta. Da von der Chefin jetzt beifall zu erwarten oder ein gutes und entgegenkommendes Betriebsklima ist ein bisschen weltfremd.

Benedikte

 
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