Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von speedy am 14.10.2008, 15:02 Uhr

Mutterschutzgeld@speedy

Hi,
für das Mutterschutzgeld ist es nicht relevant, ob du davor in Elternzeit warst, da zählt nur der tatsächliche Geldfluss, d.h. bei dir wird aus den 7 Wochen der Mittelwert für 3 Monate berechnet.
Anders ist die Berechnung beim Elterngeld, da werden Zeiten des Elterngeldbezugs und von sonstigen SS-bedingten Erwerbsminderungen (BV) außen vor gelassen und ein weiter zurückliegender Zeitraum angenommen.

Zum BV: Sprich deinen FA auf die Situation an, er kann auch jetzt noch ein BV im Anschluss an die AU ausstellen.

Gruß, Speedy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.