Geschrieben von speedy am 14.10.2008, 15:02 Uhr |
Mutterschutzgeld@speedy
Hi,
für das Mutterschutzgeld ist es nicht relevant, ob du davor in Elternzeit warst, da zählt nur der tatsächliche Geldfluss, d.h. bei dir wird aus den 7 Wochen der Mittelwert für 3 Monate berechnet.
Anders ist die Berechnung beim Elterngeld, da werden Zeiten des Elterngeldbezugs und von sonstigen SS-bedingten Erwerbsminderungen (BV) außen vor gelassen und ein weiter zurückliegender Zeitraum angenommen.
Zum BV: Sprich deinen FA auf die Situation an, er kann auch jetzt noch ein BV im Anschluss an die AU ausstellen.
Gruß, Speedy
- Mutterschutzgeld - Jenny177 13.10.08, 23:09
- Re: Mutterschutzgeld - Ulrike79 14.10.08, 9:16
- Re: Mutterschutzgeld - speedy 14.10.08, 9:37
- Re: Mutterschutzgeld@speedy - Jenny177 14.10.08, 13:35
- Re: Mutterschutzgeld@speedy - speedy 14.10.08, 15:02
- Re: Mutterschutzgeld@speedy - Jenny177 14.10.08, 13:35