Geschrieben von speedy am 15.05.2013, 14:57 Uhr |
Klares Nein!
Hi,
Urlaub dient der Erholung, zumdem besteht das alte Arbeitsverhältnis noch, insofern darfst du noch nicht für einen neuen AG tätig werden. Dafür würde ein Aufhebungsvertrag benötigt.
Eine Nebentätigkeit auf 450 Eur-Basis wäre mit Genehmigung durch den alten AG aber möglich, sofern die AG nicht im Wettbewerb stehen.
Gruß, Speedy
- ev. neuer Arbeitgeber - golfer 15.05.13, 14:13
- Klares Nein! - speedy 15.05.13, 14:57
- Re: Klares Nein! - golfer 15.05.13, 15:18
- Klares Nein! - speedy 15.05.13, 14:57
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