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Geschrieben von Henni am 23.10.2009, 13:20 Uhr

Kindergeldfrage

aus dem AE Forum reinkopiert...

Hallo

ich frag hier grad mal als Hauptschullehrerin, weil ihc mir bei einer meiner Mütter unscher bin, ob sie richtig beraten ist. Also:

Sie ist alleinerziehend mit 5 Kindern und bekommt Harzt 4. Sie ist geschieden, ihr Mann (von dem alle 5 Kidner sind) hat mit seiner neuen Frau auch 2 Kinder und zahlt KEINEN unterhalt für die 5 obwohl er es müsste, Klage läuft.

Meine Frage: bekommt SIE automatisch das Kindergeld für alle 5, wenn alle 5 bei ihr leben? Oder bekommen es BEIDE Elternteile? Weiß das wer? Sie kommt nämlich überhaupt nciht mit dem Geld auf (was ich verstehe) aber ICH wüsste gern wo das Kindergeld eigetnlich mitläuft...weiß das wer???

LG HEnni *abheuteferein*

 
6 Antworten:

Re: Kindergeldfrage

Antwort von carla72 am 23.10.2009, 13:36 Uhr

Im AE-Forum weiß das bestimmt jemand.

Ich meine aber, man muss (gemeinsam) beantragen, auf wessen Konto es ausgezahlt wird. Bei einem getrennten Vater, der sich kümmert, wäre es ja auch ok, wenn er die Hälfte des Kindergeldes bekäme. Wird aber sowieso voll auf Hartz IV angerechnet und scheidet damit als nennenswerte Einnahmequelle aus.

Gruß, carla72

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Re: Kindergeldfrage

Antwort von Sfanie am 23.10.2009, 13:41 Uhr

Normalerweise erhält derjenige das Kindergeld bei dem die Kinder leben. Mein Schwager sein Sohn lebt bei der Mutter, sie erhält das Kindergeld. Er hat zwar seinen Sohn alle 2 Wochen und zahlt auch Unterhalt, aber von dem Geld sieht er nichts. Er muß sogar Kleidung daheim haben, da sie sehr, sehr wenig einpackt.

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Re: Kindergeldfrage

Antwort von minnie_74 am 23.10.2009, 17:02 Uhr

Das Kindergeld bekommt allein derjenige Elternteil, bei dem die Kinder auch leben und gemeldet sind. Der Unterhaltspflichtige Elternteil darf aber den Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes kürzen, sofern er denn zahlt.
Bei Hartz4 wird allerdings das Kindergeld mit den Bezügen verrechnet, womit die tatsächlichen Bezüge drastisch sinken!
Wenn der Vater nicht zahlt, kann die Mutter auch Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Vielleicht hilft Dir das ein wenig weiter?

Gruß Tanja

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Re: Kindergeldfrage

Antwort von estelle03 am 23.10.2009, 17:23 Uhr

Ich habe ne gute Freundin, da wurde es gerichtlich vereinbart, daß jeder die Kinder 14 Tage hat.
Der Vater erhält das volle Kindergeld, rückt nichts raus. Bei ihr wird es aber überall mit angerechnet, weil ihr ja eigentlich die Hälfte zusteht. Ihr hilft kein Mensch, der Richter sagte nur "zum Wohle der Kinder müssen sich die Eltern einigen". Der Vater hat noch nicht mal Winterklamotten gekauft, sie war froh, daß die Klamotten vom letzten Jahr noch passen.
Ich kann nicht verstehen, wie sowas in Deutschland geduldet wird.

ILKA

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Re: Kindergeldfrage

Antwort von tueffi2009 am 24.10.2009, 9:54 Uhr

das kindergelb bekommt derjenige, der auch die kinder hat.

lg

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Re: Kindergeldfrage

Antwort von speedy am 24.10.2009, 14:14 Uhr

Hi,
hier jetzt mal die juristische Antwort:
Das Kindergeld steht demjenigen zu, der tatsächlich für den Lebensunterhalt der Kinder sorgt.
Das "Zustehen" ist aber zu unterscheiden von der Auszahlung durch die Familienkasse. Die zahlt an denjenigen aus, der auf dem Antragsformular genannt ist. Änderung nur mit beiden Unterschriten oder per rechtskräftigem Gerichtsbeschluss/Sorgerechtsentscheidung.
Bekommt es z.B. die Mutter ausbezahlt, bei der die Kinder leben, werden 50% des Betrages dem Vater bei der Unterhaltszahlung erlassen, da das Kindergeld Teil der Unterhaltszahlung ist. Bekommt es der Vater in voller Höhe überwiesen, muss er den Anteil der Mutter zusätzlich zum festgesetzten Unterhalt überweisen.

Am besten beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen und das weitere Prozedere dem Amt überlassen - ansonsten gibt es einen jahrelangen Papierkrieg und niemand sieht in der Zeit einen Cent.

Gruß, Speedy

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