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Geschrieben von Joni76 am 10.09.2008, 10:58 Uhr

Jetzt nochmal hier - Frage an die Lehrerinnen wg Einschulung

Mein Sohn wird im Oktober 5 und ist jetzt im 3. KIGA-Jahr. Bei uns ist der Stichtag für die Einschulung der 01.11, d.h. er müsste 2009 mit 5 eingeschult werden. Ich finde das sehr früh und habe mal mit der Erzieherin geredet. Sie hat gemeint, dass ich das als Mutter entscheiden könnte und einfach NEIN sagen könnte. Das stimmt doch nicht, oder? Wenn er vor dem Stichtag geboren ist, ist er doch schulpflichtig? Wer entscheidet denn letztendlich über die Einschulung? Schule, KIGA, Kinderarzt oder die Eltern?

 
8 Antworten:

Re: Jetzt nochmal hier - Frage an die Lehrerinnen wg Einschulung

Antwort von Alema am 10.09.2008, 11:43 Uhr

Hallo,
in welchem Bundesland bist du denn? Das ist unterschiedlich.
Ich denke aber, dass schon vorher ausgiebige Gespräche darüber geführt werden und Eltern, Kiga, Schularzt kommen eigentlich meistens auf einen gemeinsamen Nenner. Es werden ja zuvor auch Tests in der Schule durchgeführt. Hier in NRW bestimmten letztendlich die Untersuchungen der Einschulungstest (von Schule und Schularzt), ob ein Kind zurückgestellt wird.
Aber bedenke, in einem Jahr kann sich noch viel entwickeln. Mach dir jetzt noch keine Gedanken.
LG Alema

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Re: Jetzt nochmal hier - Frage an die Lehrerinnen wg Einschulung

Antwort von +emfut+ am 10.09.2008, 11:56 Uhr

Sowohl die Stichtage als auch die Regelungen für Rückstellungen sind in den Bundesländern sehr verschieden.

Meines Wissens gibt es in den meisten Bundesländern verschiedene Stichtage. Je nach Geburtstag ist ein Kind dann ein Muß-Kind (Rückstellung nur mit ärztlichem Attest), ein Soll-Kind (Rückstellung liegt im Entscheidungsspielraum der Eltern) oder ein Kann-Kind (Einschulung auf Antrag).

Meiner Erfahrung nach wissen die ErzieherInnen im KiGa aber über die Stichtage und die Rückstellungsregelungen gut Bescheid. Ansonsten schau mal in der Schulordnung Deines Bundeslandes (m.W. sind die alle im Internet auffindbar) oder frage bei der Schulbehörde nach.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Jetzt nochmal hier - Frage an die Lehrerinnen wg Einschulung

Antwort von LauraMarieZicke am 10.09.2008, 13:05 Uhr

Wenn er als Muss Kind gehandelt würde, müsstet ihr bald die Einladung zur Anmeldung bekommen. Sonst frag in der Schule und erkläre deinen Standpunkt und auch was die Erzieherin sagt und dann abwarten.

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Re: Jetzt nochmal hier - Frage an die Lehrerinnen wg Einschulung

Antwort von paulita am 10.09.2008, 13:05 Uhr

ich bin zwar keine lehrerin, aber doch grundschulkind-mama und wollte nur eines zu bedenken geben: dein sohn ist doch bei der einschulung 2009 fast 6. oder? er wird august/september eingeschult...bis oktober ist es ja dann nicht weit. und, wie die anderen sagten, in einem jahr passiert irre viel bei den kindern.
lg
paula

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Auch das ist unterschiedlich

Antwort von +emfut+ am 10.09.2008, 13:09 Uhr

Bei uns in München (weiß nicht, ob das sogar Bayernweit so ist) kommt die Einladung zur Schulanmeldung und schulärztlichen Untersuchung erst im Februar/März.

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Re: Jetzt nochmal hier - Frage an die Lehrerinnen wg Einschulung

Antwort von Kerstin B. am 10.09.2008, 20:38 Uhr

Ich bin zwar keine Lehrerin, aber wir hatten die Entscheidung dieses Jahr. Wir wohnen in Bayern und meine Kleine wird am 28.10. 6 Jahre alt. Stichtag war dieses Jahr der 31.10.

Die Schulärztliche Untersuchung mussten wohl alle mitmachen, soweit ich das mitbekommen habe. Die war im Feb./März. Vor der Schulanmeldung im April gab es noch einen Elternabend in der Schule, indem uns erklärt wurde, das die Schule für die Oktober- / Novemberkinder nur eine schriftliche Erklärung der Eltern benötigt, indem erklärt wird, das das Kind nicht eingeschult werden soll. Diese Erklärung musste spätestens zur Schulanmeldung im April bei der Schule vorliegen.

Wir hatten Gespräche mit dem Kindergarten und mit der Schule. Sie geben dir zwar Auskunft über dein Kind, aber die Entscheidung nehmen sie dir nicht ab. So war es jedenfalls bei uns.

Schau doch auch mal auf der Hompage des Kultusministeriums http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/grundschule/thema/00030/index.shtml

Viele Grüsse
Kerstin

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Ja so kenne ich es auch (Bayern)

Antwort von KarinF am 12.09.2008, 21:22 Uhr

Ja so wurde es uns auch erklärt, daß die Okt/nov/Dez.-Kinder auf Wunsch der Eltern zurückgestellt werden dürfen, ABER dass dies bereits als "sitzenbleiben" eingestuft würde. Das hätte dann evtl. Auswirkungen wenn das Kind dann tatsächlich zweimal sitzen bleibt (dann gilt es schon als drittes Mal.... und dann greifen wohl irgendwelche "Maßnahmen").

Erkundige Dich genau - die Erzieherin kann Dir sicher ein Merkblatt dazu geben.

Servus
karin

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Re: Ja so kenne ich es auch (Bayern)

Antwort von Kerstin B. am 13.09.2008, 8:08 Uhr

Das stimmt nicht. Das Kultusministerium hat ganz eindeutig gesagt, das es sich hierbei dann nicht um eine Zurückstellung handelt.

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