Baby und Job

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Geschrieben von Tinai am 29.01.2009, 15:46 Uhr

JA!!!

Der Arbeitnehmen bekommt keinen Ärger, wenn während einer Krankschreibung etwas passiert, auch nicht der Arbeitgeber. Das eine ist die Krankenkasse, das andere die Unfallversicherung.

ABER im Falle, dass es irgendwann wegen der gleichen Krankheit zu Lohnersatzleistungen kommt oder aber der AG gleichzeitig aus der Umlage Geld empfängt, während der AN arbeitet, dann wäre das Betrug. Bei Beamten gibts aber nichts aus der Umlage, das bezahlt der Steuerzahler so oder so.

Gruß Tina

 
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