Baby und Job

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Geschrieben von Fuchsina am 20.10.2012, 22:29 Uhr

Immer diese Entscheidungen

Es ist eine wirklich missliche Situation.

Natürlich kannst Du in November bei Deiner alten Stelle anfangen und hoffen - falls Du die neue Stelle bekommst - dass Dein Vorgesetzer sich auf einen Ablösevertrag einlässt. Ob er das tut steht allerdings in den Sternen, es ist kein "Selbstläufer". Manche Arbeitgeben lassen eine Arbeitnehmerin nicht früher raus, weil sie z.B. die neue Kraft erst eingelernt wissen möchten bzw. die Stelle neu besetzt. Oder aber fürchten die komplette Streichung der Stelle, wenn sie eine zeitlang unbesetzt ist.

Auch kannst Du nicht darauf bauen, dass der neue AG mit einer späteren Einstellung einverstanden ist, vor allem z.B. dann nicht, wenn er die Stelle noch unbedingt dieses Jahr besetzten möchte.

Was ich also eher raten würde ist, beim potentiellen neuen AG anzurufen und Dich erkundigen, wie es denn mit der Bewerbung aussieht und wie Deine Chancen stehen. Es ist sowieso nicht verkehrt, Interesse zu zeigen und sich von sich aus zu melden. Währendessen kannst Du auch erklären, dass Du ob Deiner Kündigungsfrist sowie Einstellungszeitpunkt in Probleme geraten könntest, wenn Du nicht alsbald eine Antwort bekommst. Mehr als 14 Tage sollten sie Dich nach einem Bewerbungsgepräch m.E. eh nicht "hängen" lassen.

 
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