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Geschrieben von junima am 11.10.2006, 16:48 Uhr

Im Gesetz ist ...

...nicht eindeutig festgelegt, aus welchen Gründen im Einzelnen ein Antrag auf TZ abgelehnt werden kann. Es sagt nur, dass er ihn nur ablehnen kann, wenn "beitiebliche Gründe entgegenstehen". Was genau, diese Gründe sein können wird nur an Beispielen erläutert. Es müsseten WESENTLICHE Beeinträchtigungen bei der Otganisation des Arbeitsablaufs, der Sicherheit im Betrieb oder die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten sein. Das heisst, dass nicht jede Beeinträchtigung wegen TZ ein Ablehnungsgrund sein kann. Dem AG ist (je größer er ist um so mehr) z.B. eine Umstellung der Arbeitsabläufe zuzumuten, wenn das keine unverhältnismäßig hohen Kosten verursacht. Also erstmal die Begründung des AG abwarten. Dann könnte man prüfen, ob die tragfähig oder vorgeschoben ist...

junima

 
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