Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von desireekk am 25.01.2009, 22:55 Uhr

Ich würde.

Mein empfohlenen maßnahmen:

- er soll Dir den Empfang der Kündigung auf einer Kopie quittieren.
Dan gehst Du mit Aupair und Kündigung zum Ausländeramt und meldest ihn dort zum 15.2. ab.
- Damit verfällt auch sein Visum, aber das ist nich DEIN Problem.
- er soll sich bei Aupairworld und Greataupair registrieren.
dann ist er am 1.2. schon wech :-)
- Die Agentur hat durchaius die Pflicht, ihn weiterzuvermitteln und zur Not auch unterzubringen.
Oder was sagt dein Vermittlungsvertrag? "Wir bemühen uns" wäre mir zu wenig!
- generell sind Wechsler, die zur Not "sofort" kommen können sseeeeeehr beliebt in D, mach Dir da mal keine Sorge.

- sag halt zu Nachfragern, daß er tendenziell ruhig ist, die Kinder ganz gut "versorgt" hat, kein Querulant ist und sich mit Bemühen in die dt. Kultur eingefügt hat.
Feddich

- Denk auch an die Krankenversicherunf

- es gibt viele Städte und Kreise die eine Verpflichtungserklärung wollen. Meine Stadt verlangt sie GSD auch nicht.

Viele Grüße

Désirée

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.