Geschrieben von cube am 11.09.2017, 10:28 Uhr |
Gefahrenbewertungsbogen
Hi. Nach bestem Wissen und Gewissen ankreuzen, evt. auf einem zusätzlichen Blatt kurze Erklärung, falls dir das nötig erscheint. Bei Unklarheiten wird der Betriebsarzt oder die Personalabteilung eh einfach rückfragen. Zumindest war das bei mir so. Andere Branche zwar, aber auch Unsicherheiten bzgl. mancher Antworten. LG
- Gefahrenbewertungsbogen - MeStMa 11.09.17, 10:20
- Re: Gefahrenbewertungsbogen - cube 11.09.17, 10:28
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