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Geschrieben von Swenschen am 02.08.2017, 22:39 Uhr

BV und Kind U3

Hallo zusammen,

Ich hab eine Frage die nur teilweise mit den oberen Themen übereinstimmt
Ich habe ein Kind (2) welches in einer Großtagespflege ist, da ich arbeiten gehe.
Jetzt meine Frage:
Da wir ein 2. Kind planen, und ich ins BV geschrieben werde, darf mein Kind dann trotzdem weiterhin in die Betreuung gehen? Und muss ich das zahlen oder wird es weiterhin teils vom JA übernommen?

 
7 Antworten:

Re: BV und Kind U3

Antwort von Kleine Fee am 03.08.2017, 11:46 Uhr

Dein Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz:
http://www.kitaplatz-rechtsanspruch.net/#hat

Wie dies finanziert wird und mit welchen Voraussetzungen, ist regional unterschiedlich. Das kannst du nur vor Ort erfragen.

Bei uns hat man einen Anspruch auf fünf Stunden Betreuung, wenn man nicht arbeitsbedingt einen höheren Betreuungsbedarf nachweist. Einige Mütter in unserer Kita haben nicht gemeldet, dass sie zuhause sind und eigentlich weniger Anspruch haben. Sie haben ihre Kinder einfach normal weiter geschickt. Die Kita, die das in der Regel ja weiß, meldet das aber auch nicht, weil die ja lieber Verträge mit längeren Stunden haben als Halbtagesverträge.

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Re: BV und Kind U3

Antwort von Danyshope am 03.08.2017, 18:52 Uhr

Da kann auch die Art des BV eine Rolle spielen. Weil, ein BV das vom AG ausgesprochen wurde - weil er aktuell keinen Arbeitsplatz hat, kann ja auch jederzeit weider widerrufen werden von diesem. Zumal er seit diesem Jahr eh erst viel strenger kontrollieren muss ob es nicht doch einen Ersatzplatz gibt. heißt aber auch, nur weil es bei Kind1 ein BV gab, muss es das nicht auch beim 2ten Kind geben.

So oder so, Rechtsanspruch hat man nur über 5 Stunden pro Tag, alles darüber ist dann etwas was man eben abklären sollte. Und was überall verschieden gehandhabt wird.

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moment

Antwort von mellomania am 04.08.2017, 17:21 Uhr

warum weißt du jetzt schon, dass du ein BV bekommst? so einfach ist das zu glück nicht mehr. auch wenn du momentan an einem arbeitsplatz arbeitest, den du schwanger nicht mehr machen kannst, ist der AG verpflichtet!!!! dir einen anderen arbeitsplatz zu geben. auch wenn es nur administrative tätigkeiten oder telefonzentrale ist. und due MUSST! den job machen. oder kündigen. ein medizinisches BV kannst du jetzt noch gar nicht wissen, da, selbst wenn du bei der letzten schwangerschaft eines hattest, eine neue konstellation entsteht und du hoffentlich nix medizinisches hast. daher kannst du damit nicht rechnen. versteh ich nicht ,wie du das jetzt schon wissen kannst....und wenn der AG erstmal ein BV ausspricht, bis er einen arbeitsplatz "erfunden" hat, kann er das jederzeit, wenn der platz da ist, rückgängig machen und du musst von heute auf morgen wieder arbeiten.

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Re: moment

Antwort von Johanna3 am 04.08.2017, 23:12 Uhr

Es gibt schon Berufe, in dem es sofort ein Beschäftigungsverbot gibt. Oder auch z.B. in sozialen Berufen: Wenn gegen bestimmte Krankheiten kein Impfschutz besteht, dürfen z.B. Erzieherinnen in BV. In die Verwaltung versetzen ist kaum möglich, da hier meist eigens dafür ausgebildete Kräfte sitzen. Und eine Kindergartengruppe ohne Kinder wird es auch nicht geben....

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Re: moment

Antwort von mellomania am 08.08.2017, 21:15 Uhr

aber klar doch. natürlich muss der AG eine stelle finden bzw. schaffen. nur wenn ALLE Stricke reißen, kann er ein BV aussprechen. dass nur ausgebildete leute in der Verwaltung sitzen ist mumpitz. ablage und zuarbeiten ist immr möglich. und fehlender impfschutz kann nicht verallgemeinert werden. da geht es um die Titer. welcher schutz fehlt, was hat das für konsequenzen etc. ich arbeite täglich damit, gefährdungsbeurteilungen anzuleiern etc.

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Re: moment

Antwort von Johanna3 am 08.08.2017, 23:41 Uhr

Die meisten Arbeitgeber von Erzieherinnen verzichten darauf. Hier bekannten auch einige Mitarbeiter, dass man sich eher gegenseitig im Weg stünde, als einen wirklichen Vorteil aus der Anwesenheit der "Zuarbeitenden" zu ziehen. Und eine Stelle ist nicht annähernd geschaffen, wenn die Zuarbeitende ewig darauf warten muss,ein paar Kopien zu machen oder die wesentliche Aufgabe sich darauf beschränkt, Kaffee zu kochen. Für alles Weitere werden hier tatsächlich Fachkräfte beschäftigt. Da finde ich es auch gut, wenn auf eine "pro-forma" Stelle verzichtet wird.

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Re: moment

Antwort von Steffi528 am 10.08.2017, 14:36 Uhr

Wir sind eine Verwaltung und Träger div. Kitas und ja, hier gehen die Erzieherinnen ins BV, wenn es denn sein muss.
Grund ist der von Dir, Johanna, beschriebene "Aufwand".

Ich habe keine Lust, jemand zum Kaffeekochen zu schicken, andere Aufgaben, ja, da würde ich ja mehr Zeit verbrauchen, die Aufgabe zu erklären, als das sie dann erledigt wird. Büroplätze oder eigene Büros stehen auch nicht mal so eben zur Verfügung. Ich kann ja die schwangere Erzieherin nicht mal eben auf den Schoß nehmen und wenn ich ein Gespräch habe, bei dem sie nicht anwesend sein darf, dann vor die Tür schicken?
So wenig, wie ich mal eben in den Kindergarten gehen kann zur Aushilfe kann die Erzieherin mal eben nicht ohne Einarbeitung und Fachwissen meine Aufgaben übernehmen. Und ich habe sogar eine pädagogische Ausbildung, bin aber viel zu lange in der Verwaltung. Und Verwaltung ist eh nur was für masochistisch veranlagte pädagogische Kräfte.

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