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Geschrieben von missy5555 am 17.05.2013, 13:46 Uhr

Frage

hall an alle vielleicht kann mir jemand weiter helfen bitte...-)und zwar habe 3jahre lang elternzeit mein sohn wird in diesem jahr 3jahre alt...bin noch bei meinem arbeitgeber angestellt doch wohne jetzt 60km von meiner arbeitstelle enfernt und werde nach den 3jahren nicht mehr dort arbeiten..meine frage ist:wie läuft es dann weiter bin ich dann arbeitslos..???muss ich dann Arbeitlosengeld beantragen..??mein chef muss mich eher kündigen oder bleibe ich weiter angestellt bei ihm nach den 3jahren..kennt sich da jemand aus..??Danke

 
7 Antworten:

Re: Frage

Antwort von fabiansmama am 17.05.2013, 14:16 Uhr

Hallo,

dein Chef muss dich nicht kündigen, sondern du mußt kündigen, da du ja den Arbeitsvertrag nicht weiter erfüllen willst. Und ja du bist dann arbeitslos, bekommst aber zunächst wahrscheinlich vom Arbeitsamt eine Sperre, da du ja selbst gekündigt hast.

Ist es absolut unmöglich, dort wieder anzufangen? Mein alter AG war nach der Elternzeit 100km entfernt, ich habe aber erstmal für ein paar Stunden dort wieder angefangen, da ich nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus einen neuen Job suchen wollte. Aus der Elternzeit heraus habe ich schon nichts gefunden und aus der Arbeitslosigkeit heraus wäre es sicher noch schwieriger geworden. Nach 1,5 Jahren habe ich dann was neues gesucht und sofort mit den ersten drei Bewerbungen eine neue Stelle gefunden.

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Re: Frage

Antwort von Cojote am 17.05.2013, 14:20 Uhr

Wenn du einen Kiga Platz für deinen Sohn hast, kannst du dich Arbeitslos melden, ansonsten Alg 2.
Du musst selber kündigenb ggf.kannst du beim Amt deshalb ne Sperre bekommen, außer du hattest einen wichtigen Grund für die Kündigung.

Lg

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Re: Frage

Antwort von speedy am 17.05.2013, 14:21 Uhr

Hi,
dein alter Arbeitsvertrag wird unverändert am 3. Geburtstag deines Kindes fortgesetzt. Willst du das nicht, musst DU fristgerecht kündigen (fairerweise hättest du das dem AG schon viel eher mitgeteilt) und dich dann arbeitslos melden.
Alternativ könntest du auch versuchen, bei dem alten AG einen Antrag auf Teilzeit zu stellen, so dass du nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus einen neuen Job suchen musst. 60km sind jetzt nicht so wahnsinnig viel für einen Arbeitsweg - besser als arbeitslos und auf den Mann angewiesen...

Gruß, Speedy

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Was sind schon 60 km???

Antwort von Trini am 17.05.2013, 15:14 Uhr

Meine Hamburger Kollegen werden früher oder später alle in Kiel arbeiten müssen - oder gar nicht.

Ich würde auch in den sauren Apfel beißen (vielleicht Teilzeit beantragen und nur 3 Tage arbeiten).

ALG bekommst Du übrigens nach der Sperre auch nur, wenn Du der Vermittlung zur Verfügung stehst.

Trini

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Trini

Antwort von Conifere am 18.05.2013, 13:37 Uhr

Welche Firma ist das denn, dass sie Leute von HH nach Kiel versetzen müssen?

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Re: Frage

Antwort von CKEL0410 am 19.05.2013, 11:19 Uhr

Und bedenke das du zum Ende der ez drei Monate Kündigungsfrist einhalten musst !!! Hier gilt nicht die vertragliche Frist.

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Eines verstehe ich nicht

Antwort von Fuchsina am 20.05.2013, 13:56 Uhr

dass Du nach dem Umzug 60km weit von AG entfernt sein wirst ist ja nicht erst seit heute bekannt. Hast Du denn bislang überhaupt keine Gedanken darüber gemacht, wie es weitergehen soll? Weshalb bist Du denn so weit gezogen, wenn Du nicht bereit bist diesen Anfahrtsweg auf Dich zu nehmen?

Hoffentlich ist es Dir klar, dass aus einer Arbeitslosigkeit heraus mit vorher 3 Jahre Elternzeit eine neue Stelle extrem schwer zu finden sein wird.

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