Geschrieben von desireekk am 03.03.2019, 3:55 Uhr |
Fortbildungsurlaub
Für dich gilt das Arbeitsrecht in Bayern. Eben das deines Arbeitsorts.
Du hast ja auch bayerische Feiertage.
Ich würde aber mal mit dem AG reden. Wenn er nix dazu zahlt, könnte er ja zumindest für den ein oder anderen Tag freistellen? Immerhin bekommt er eine besser qualifizierte Mitarbeiterin!
Gruß
D
- Fortbildungsurlaub - dhana 26.02.19, 20:00
- Re: Fortbildungsurlaub - Goldbear 27.02.19, 9:41
- Re: Fortbildungsurlaub - desireekk 03.03.19, 3:55
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