Baby und Job

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Geschrieben von Felica am 17.10.2018, 19:13 Uhr

Elternteilzeit als Vater auf 30h pro Woche - Gehaltsobergrenze?

Ihr habt beide zusammen 14 Monate die ihr aufteilen könnt. Mindestens 2 Monate gehen dabei für deinen Mutterschutz drauf, 2 Lebensmonate muss dein Mann mindestens nehmen um überhaupt Anspruch zu haben. Diese Monate könnt ihr, bis auf die für deinen Mutterschutz, als ganzes nehmen, als sogenanntes Basis-EG. oder gesplittet, als EG Plus. Egal welches von beiden, jedes Einkommen wird angerechnet und das EG gekürzt. Bei Basis-EG mehr wie bei EG Plus. Wie viel EG es gibt hängt davon ab was die Person die gerade EG bezieht, vorher für Einkommen hat. Es zählt also nicht das von euch beiden zusammen, sondern entweder deines oder seines. Bleibt ihr einen Monat beide zusammen, verbraucht ihr beide jeweils einen Monat, also sind 2 für den Zeitraum weg. Wenn ihr splittet als EG und in einem bestimmten Zeitraum beide in TZ arbeitet, könnt ihr evtl auch noch Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben, das wären zusätzliche EG-Monate.

Das EG ersetzt wenn man TZ arbeitet zudem nur den Anteil den man durch die gekürzte Arbeitszeit verliert und da auch nur 65% in etwa. Wenn dein Mann also eigentlich 40 Std arbeitet, jetzt wegen EZ und EG nur 30 Std, bekommt er für die Differenz von 10 Std zusätzlich 67% EG, plus den Verdienst vom AG für die 30 Std. Also nichts mit Einkommen für 30 Std plus Höchstsatz von 1800 € an EG. das wäre wirklich zu schön.

 
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