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Geschrieben von Benedikte am 04.07.2008, 2:01 Uhr

Direktionsrecht des Arbeitgebers

heisst das Stichwort und das solltest Du mal googeln. Antwort meinereits naemlic- es kommt darauf an.

Erste Quelle- Dein Arbeitsvertrag. Was genau sollst Du machen,was steht da drin. Sprich, wie weit ist Gaestebetreuung definiert, wofuer bist Du da zusteandig. Wie hoch ist Dein Gehallt- verdienst Du bedeutend mehr als eeine Putzfrau ( dann hast Du hoeherwertige Ausgaben) oder genausoviel?

Ich wuerde- aus dem Bauch heraus- sagen, dass die Weisung an Dich, zu putzen, nicht mehr vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist. Wenn der Typ Dir ueberhaupt weisungsberechtigt ist.

Im Ergebnis ist es so, dass Ihr Euch beide beim Chef unbeliebt macht wenn der Raum schmutzig ist wenn wichtige Besucher kommen.Du solltest es- meine ich- im Einzelfall da nicht drauf ankommen lassen, aber dann darauf dringen, dass die Putzfrau bedarfsgerechter kommt.

Und- ja, weibliche Kollegen zum putzen zu verdonnern ist degradierend. Ich wuerde mir das nicht befehlen lassen- ich lege jedioch auch schonmal Hand an, wenn es sich um meie veransdtaltungen oder besprechungen handelt. Denn wenn ich die leite, bin ich fuer die Gaeste dafuer verantwortlich- und man kann sich nicht rausreden mit " die Putzfrau war nicht da". aber fuer andere da springen- einmal unter klarem Protest.

Kurzum- wenn der Typ was zu sagen hat, soll er die Putzfrau prdentlich einteilen. Oder Du machst das- sprich, dass sie nach jedem besuch kurz durchgeht.

Benedikte

 
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