Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von toastie am 19.11.2010, 14:57 Uhr

bitte helft mir...lohnsteuerkarte und kinderfreibetrag

hi,

ich habe von dem ganzem kram keine ahnung und habe mal ne frage an euch.

ich habe zwei kinder.
der junge stammt aus einer früheren beziehung.der kv lebt irgendwo in norwegen und zahlt keinen unterhalt.
er hat seit damals die 0,5 auf seiner lohnsteuerkarte.

ich habe noch ein mädchen.
sie ist das leibliche kind von meinem lebensgefährten.
ich würde gerne wissen ob ich dem kv aus norwegen die 0,5 nehmen kann und das das ganze kind auf meine karte kommt.

weiterhin möchte ich wissen ob ich meine 0,5 vom mädchen meinem freund übertragen kann.

wenn sich meine fragen etwas naiv anhören bitte nicht lachen ,aber ich blick bei dem ganzen finanzamtkram nicht durch.

ich bedanke mich für eure hilfe

 
4 Antworten:

Re: bitte helft mir...lohnsteuerkarte und kinderfreibetrag

Antwort von Sabri am 19.11.2010, 15:39 Uhr

Hallo!
Ich kann dir nur auf die erste Frage antworten: Ja, du kannst den Jungen ganz auf deine Karte nehmen. Du musst dem Finanzamt nur bestätigen, dass der KV keinen (oder weniger als 75 %) des Unterhalts zahlt und du hast die Freibetragszahl 1. Ich weiß allerdings nicht, wie das an den KV weitergeleitet wird und ob der sich dagegen wehren kann.
Gruß, Sabri

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bitte helft mir...lohnsteuerkarte und kinderfreibetrag

Antwort von toastie am 19.11.2010, 16:03 Uhr

danke

wie soll ich denn beweisen das ich keinen unterhalt bekomme?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bitte helft mir...lohnsteuerkarte und kinderfreibetrag

Antwort von Sasumm am 19.11.2010, 22:13 Uhr

Kontoauszüge? Geh doch mal hin und frag nach. In der Regel sind die bei der Änderung eh locker, weil du ja bei der Steuererklärung alles angeben musst. Dann wird meiner Meinung nach auch erst der Nachweis verlangt.

Zu deinem Mädchen: Wenn ihr nicht verheiratet seid, kannst du den Kinderfreibetrag nicht komplett auf den Kindsvater legen. Geht nur bei verheirateten. Es erfolgt allerdings trotzdem ein Ausgleich über die Steuererklärung - war bei uns zumindest so;-)

lg Sasumm

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bitte helft mir...lohnsteuerkarte und kinderfreibetrag

Antwort von Sabri am 21.11.2010, 0:48 Uhr

Hallo!
Das musst du glaube ich nicht beweisen. Bei mir hat es gereicht, dass ich es mir einfach in die Steuerkarte habe eintragen lassen.
Gruß, Sabri

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.