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Geschrieben von MMarga am 18.01.2013, 13:48 Uhr

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Hallo,

Von der DRV bekommt nan ja ein Schreiben, dass während des EG-Bezuges ein Brutto angenommen wird von rund 2400.Euro, das wird zu Grunde gelegt für die zwei Jahre. Oder sogar die ganze Elternzeit.

Ab 2013 sind ja Minijobs auch rentenversicherungspflichtig. Was wird jetzt meinem Rentenkonto gutgeschrieben? Die % vom Minijob oder die 2400 Euro brutto? Oder beides?

Danke euch.

 
2 Antworten:

Re: Beiträge

Antwort von speedy am 18.01.2013, 13:55 Uhr

Hi,
für den gemedeten Zeitraum wird die Summe angenommen (also 2400 zzgl. tatsächlicher RV-pflichtiger Einkünfte).

Gruß, Speedy

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Re: Beiträge

Antwort von MMarga am 18.01.2013, 20:32 Uhr

Vielen Dank :-).

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