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Geschrieben von Soxxlett am 15.09.2006, 23:23 Uhr

Arbeitsvertrag, Elternzeit, neuer Job??

Hallo zusammen,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und habe 2 Jahre Elternzeit genommen, dies endet in einem halben Jahr.
Besteht das Arbeitsverhältnis in der Elternzeit noch, ruht es?
Nun ist es so, dass ich mich in einer anderen Firma bewerben möchte, die Stelle wird in einem virtel Jahr frei. Da mein Mann dort arbeitet, kenne ich den Personalchef und meine Chancen sind ganz gut. Falls ich dort eingestellt werde, kann ich auf den Rest der Elternzeit verzichten? Muss ich mein Arbeitsverhältnis in der anderen Firma kündigen? Geht das fristlos?
Der Personalchef der neuen Firma weiss, dass ich Elternzeit habe, aber ich müsste es im Lebenslauf und in der Bewerbung erwähnen.
Muss ich dazu schreiben, dass ich noch in einer anderen Firma einen Vertrag habe?
Wie formuliert man das am Besten?
Ich möchte keine Fragen offen lassen und meine Chancen nicht verringern, indem ich etwas vergesse. Die neue Stelle wäre für mich und den Kleinen idealer, da ich nicht übermässig viele Überstunden gehen müsste, regelmässig Gehalt bekomme und auch bessere Weiterbildungs-und Aufstiegsmöglichkeiten hätte. Dies ist in der alten Firma nicht so.
Ich hoffe, es war nicht zu komplex und irgendwer kann mir helfen.
Vielleicht weiss auch jemand, wo ich mich sonst hinwenden könnte?
Vielen Dank !
LG Soxx

 
4 Antworten:

Re: Arbeitsvertrag, Elternzeit, neuer Job??

Antwort von Sassi1 am 16.09.2006, 0:58 Uhr

ja, du musst dein altes arbeitsverhältnis kündigen, und zwar fristgerecht. kündigungsfrist steht entweder im vertrag oder ist gesetzlich geregelt.

was die neue firma betrifft: du musst nicht zwangsläufig erwähnen, dass du noch in einer anderen firma angestellt bist im anschreiben, aber im lebenslauf ist es ja zu sehen.
du kannst da einfach schreiben "ich stehe ihnen ab dem ...... zur verfügung" (nach der kündigungsfrist eben).

lg

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Re: Arbeitsvertrag, Elternzeit, neuer Job??

Antwort von KleinesHascherl am 16.09.2006, 20:51 Uhr

Hallo Soxx,

im Gegensatz zu Sassi1 bin ich der Meinung, dass Du Dein altes Arbeitsverhältnis nicht kündigen mußt, da Dein vorheriger Vetrag befristet war. Von daher läuft er sowieso zu einem bestimmten Zeitpunkt aus. Ich habe dazu mal einen TV-Bericht gesehen, dass trotz Elternzeit der befristet Vetrag endet.
Am besten wäre es vielleicht, wenn Du bei Deiner alten Arbeitsstelle mal anfragst, wie das ist, bzw. ob das Vertragsverhältnis überhaupt noch besteht.
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

LG

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@kleineshascherl

Antwort von Sassi1 am 16.09.2006, 21:15 Uhr

lies mal genau. da steht sie hat ein UNbefristetes arbeitsverhältnis. :-)

lg

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Re: Sassi1

Antwort von KleinesHascherl am 16.09.2006, 21:45 Uhr

Ah, alles klar.

Bin nur grad in einer änhlichen Situation, da wir auch in "Kinderplanung" gehen wollen und ich nur ein befristets AV habe.

:-)))

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