Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 24.06.2011, 12:29 Uhr

@shortie - etwas quer zum Thema des Thread

Doch, doch, das ist schon so. ;)

Der UH muss gezahlt werden, immer, in voller Höhe lt. Titel oder DD Tabelle, auch bei einer 51 zu 49% Betreuung im Wechsel KM - KV.
Rein rechnerisch IST das hälftige Kindergeld abgezogen, was beim "Zahlelternteil" dafür verwendet sollte, die Umgangszeit zu finanzieren.
Wenn der keinen Umgang wahrnimmt, darf er es trotzdem "behalten". Ist ja nur ein Rechenspiel, der Betreuungselternteil würde es ja i.d.R. auch nicht kriegen. Ausnahmen ...
Das ist das gleiche Prinzip wie mit halben Kindern auf Lohnsteuerkarten. Die Kinder werden ja auch nicht durchgeschnitten, das ist einfach rechnerisch. ;)

Insgesamt sind Ferien etc. schon in die Höhe des UH eingerechnet, dass das Kind dann beim anderen Elternteil ist. Sonst wäre es noch mehr UH.

Man kann es aber nicht in Relation stellen und verhandeln. So gesehen haben Umgang und UH nichts miteinander zu tun. Mehr UH, mehr Umgang, weniger UH, keinen Umgang. Das geht nicht.

Aber ob das jetzt klar genug ist? Erklären kann ich das irgendwie nicht, hab ich den Eindruck.

 
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