Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Gucci75 am 06.05.2019, 11:23 Uhr

@mickeymouse

Wer im Brief steht ist Eigentümer, nicht Besitzer. Besitzerin warst zum Zeitpunkt des Verkaufs du. Der Käufer hat im guten Glauben das Auto erworben. Ein kritischer Käufer, hätte sicher nachgehakt..
Dein damaliger Nochmann hätte dich wiederum auf Schadensersatz verklagen können. Schön, dass er es nicht getan hat.

 
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