Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 09.08.2012, 15:11 Uhr

@mf4

Lehn Dich zurück, entweder wie Du es sagst, oder er möge bitte klagen.
Sag mal, wenn er den Unterhalt nun so wuppt, was verdient er denn ?
Eigentlich ist er auch Dir unterhaltspflichtig.
Das könnte man dann im Verfahren ja gleich mitmachen :-)


Es ist toll, dass Du ihm das so anbietest, bleibe bei Deinem Angebot und sei standhaft.

 
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