Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 09.08.2012, 10:59 Uhr

kleines/grosses problem :)

Solange die Vaterschaft nicht anerkannt ist hat er gar keine Rechte.
Verweise auf die Anerkennung und fordere den Unterhalt !
Beistandschaft für den Unterhalt beim Jugendamt machen.

Ist das geklärt macht ihr zusammen beim Jugendamt eine Umgangsregelung.
Spazieren gehen und bei Dir besuchen ist völlig ausreichend in dem Alter.
Kann er mit beiden Kindern auf den Spielplatz.
Lass ihn das Baby alleine versorgen bei Dir, mit wickeln etc. , dann kann der Umgang auch ausgebaut werden.

Passt ihm das nicht, dann steht es ihm frei zu klagen.
Bin gespannt wie er einem Richter erklären will warum er es bisher erst 2x zu Euch geschafft hat !

 
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