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Geschrieben von saba05 am 09.08.2012, 10:22 Uhr

kleines/grosses problem :)

hallo,

ich hab mal einige fragen und wäre euch dankbar, wenn ihr mir vielleicht ein paar beantworten könntet.. meine mutter hat vor einiger zeit auch schon mal hier geschrieben, wegen der ganzen geschichte die grade bei uns abläuft.

fang erst mal mit der erklärung an, dann die fragen..

also ich bin seit letztem jahr (20.okt 11) alleinerziehend, mein grosser war damals 6j. und mit dem kleinen war ich in der 7.ssw als mein freund mich verlassen hat wegen einer 18jährigen (er29j.).
jetzt herscht leider der reinste nerven-rosenkrieg, alle bemühungen auf eine normale regelung meinerseits werden nach kurzer zeit zerschlagen :(

wir waren im märz beim JA und haben alles geklärt wegen dem grossen, die regelung schaut so aus das er ihm jedes 2. WE, einmal in der woche für ein paar std und nach bedarf holen darf.
er hat ihn seit dem (märz) zwei mal übernacht und zwei mal für ein paar std mittags geholt..

jetzt zu meinem eigentlichen problem mein kleiner ist jetzut am 31.5.12 geboren (heute 10wo.) er hat mich am 4.6.12 (einen tag nach entlassung aus dem KH) angerufen und gefragt wie wir das jetzt machen mit ihm, hab ihm angeboten das er ihn ruhig besuchen kann, oder mal mit dem kinderwagen spazieren gehen kann.. jetzt ist ihm das aber zu wenig, er will ihn mitnehmen und am liebsten übernacht behalten..
muss dazu sagen er hat ihn bis jetzt erst zwei mal gesehen, einmal ne halbe std im KH und einmal ne std hier bei mir vor ca 5-6wo.. es ist also kein bezug da und er ist wie ICH finde ein fremder für den kleinen..
dazu kommt das der kleine jetzt 10 wo. alt ist und er noch nicht mal die vaterschaft anerkannt hat..

was ich halt nicht verstehe, aber das ist jetzt meine persönliche meinung, er hat keine zeit für den grossen, warum hat er sie dann für den kleinen..

seine mutter war jetzt wohl auch für ihn beim anwalt und der sagt wohl das er den kleinen sehr wohl mitnehmen darf..

so jetzt habt ihr nen kleinen einblick und jetzt zu meinen fragen :)

kann er den kleinen wirklich über stunden mitnehmen bzw übernacht holen?

kann er das sorgerecht für den kleinen einklagen, wenn kein bezug zum kind da ist?

wie ist es eigentlich geregelt mit dem umgang, dürfte er den kleinen nur bei mir besuchen, oder komm ich ihm mit dem spazieren gehen schon entgegen?

wenn die letzte frage gültig ist wie ist es dann, wann müsste der kleine zu ihm und muss er da überhaupt hin, wenn kein bezug da ist?

muss noch kurz dazu sagen das wir gerade mit dem JA in verbindung stehen, leider sind wir aber noch nicht sehr weit gekommen in allem und deswegen wollte ich hier mal fragen..
oje das wurde jetzt doch ziemlich viel und danke schon mal für´s lesen :)

liebe grüsse y.

 
24 Antworten:

Re: kleines/grosses problem :)

Antwort von Sternenschnuppe am 09.08.2012, 10:59 Uhr

Solange die Vaterschaft nicht anerkannt ist hat er gar keine Rechte.
Verweise auf die Anerkennung und fordere den Unterhalt !
Beistandschaft für den Unterhalt beim Jugendamt machen.

Ist das geklärt macht ihr zusammen beim Jugendamt eine Umgangsregelung.
Spazieren gehen und bei Dir besuchen ist völlig ausreichend in dem Alter.
Kann er mit beiden Kindern auf den Spielplatz.
Lass ihn das Baby alleine versorgen bei Dir, mit wickeln etc. , dann kann der Umgang auch ausgebaut werden.

Passt ihm das nicht, dann steht es ihm frei zu klagen.
Bin gespannt wie er einem Richter erklären will warum er es bisher erst 2x zu Euch geschafft hat !

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@Sternschnuppe

Antwort von saba05 am 09.08.2012, 11:28 Uhr

danke für deine antwort..
unterhalt bekomm ich zum glück von ihm, bevor der kleine da war 309euro für den grossen jetzt 504euro für beide.. da gab es auch viel stress und er will deswegen auch zum anwalt, weil er es nicht zahlen will..
hab ihn aber gleich als vater angeben müssen beim job-center wo ich schwanger war und die machen ihm schon ganz schön druck.. glaub deswegen ist er auch so giftig über alles.
der grund waum er erst zwei mal da war sagt er, "er will nicht ständig bei mir rum hocken", spazieren gehen ist aber auch nicht recht und er wird es wohl irgendwann bereuen sagt er, aber das ist ihm jetzt auch egal...
danke noch mal :)
liebe grüsse y.

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Re: @Sternschnuppe

Antwort von Sternenschnuppe am 09.08.2012, 11:37 Uhr

Na, das mit dem Unterhalt ist doch schon super.
Stillst Du ?

Wenn nicht dann gehen natürlich ganz andere Dinge.
Schlag ihm doch vor, dass ihr Euch heranarbeitet.
Du verstehst seinen Wunsch, ist ja auch super wenn er sich kümmern will.
Aber das Kind ist noch so klein, da wäre es schön wenn er auch Deine Unsicherheit versteht und Dir zeigt dass er mit dem Wurm umgehen kann.

Und dazu wäre spazieren gehen und bei Dir versorgen ein Anfang.

Wenn das regelmäßig ! klappt, dann steht einem Ausbau bishin zur Übernachtung ja nichts im Weg.

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Re: kleines/grosses problem :)

Antwort von shinead am 09.08.2012, 11:41 Uhr

Wenn Du stillst ist die Übernachtung gar nicht möglich.

Er soll die Vaterschaft anerkennen (vorher hat er keine Rechte), dann könnt ihr euch um den Umgang kümmern. Sein Anwalt ist entweder unfähig, oder er wurde nicht befragt. Ohne Vaterschaftsanerkennung kein Umgangsrecht.

Umgang wie ihn Du ihn anbietest ist üblich für so kleine Babys. Wende Dich sonst auch an das Jugendamt, um den Umgang für beide Kinder zu koordinieren (es macht ja Sinn, auf die Spaziergänge z.B. auch den großen mit zu nehmen und beim Spielplatz halt zu machen).

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Re: kleines/grosses problem :)

Antwort von saba05 am 09.08.2012, 12:07 Uhr

danke euch beiden..

nein ich stille nicht!
wie ist es denn dann geregelt bzw. wie wird es dann geregelt??
muss der kleine dann wirklich zu ihm, auch wenn kein bezug da ist??

muss dazu sagen das ich mit dem kleinen schon viel durch hab, er war die ersten 6 wo. ein schreibaby und es war viel "arbeit" viiiele schlaflose nächte und er ist total auf mich fixiert.
dazu kommt, er ist ein total senibles baby das immer 1-2tage braucht wieder in der reihe zu sein, wenn mal was ausserplanmässiges ist (geburtstag usw.)

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Re: kleines/grosses problem :)

Antwort von Sternenschnuppe am 09.08.2012, 12:13 Uhr

Erst einmal müsste er klagen.
Das JA darf beraten aber hat keine Befugnisse irgendwas zu bestimmen !!'
Das darf nur ein Gericht.

Lass Dir also nix einreden.

Und auch ein Richter würde eine Übernachtung noch nicht anordnen.
Viele kleine Treffen und vor allem regelmäßig !
Und dann schaut ihr weiter.

Stelle ihm in Aussicht das dann zu erweitern , dann bemüht er sich vielleicht.

Wenn nicht. Nun gut, dann muss er eben klagen.

Es wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf das von mir genannte herauslaufen.
Und sag ihm das auch ruhig, dann sieht er gleich dass er damit gar nicht drohen muss , weil Du davor gar keine Angst hast ;-)

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Re: kleines/grosses problem :)

Antwort von saba05 am 09.08.2012, 12:22 Uhr

ach du beruhigst mich grade sehr :)
finde es halt ganz schlimm den gedanken, mein kind einem für ihn fremden menschen anzuvertrauen..
ich glaube mein kleiner würde die welt und vor allem die mama nicht mehr verstehen..
ich glaube klagen würde er gar nicht, das kostet ja nur wieder geld.lach.

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Re: kleines/grosses problem :)

Antwort von Sternenschnuppe am 09.08.2012, 12:26 Uhr

Brauchst Du wirklich keine Sorgen haben.
Aber , und das halte Dir vor Augen, er will sich kümmern und auch wenn unter Gezeter , er zahlt.

Lese hier mal quer, da hast Du schon viel viel gewonnen mit Deinem Ex !

Signalisiere ihm was Du anerkennst und gut findest, signalisiere ihm Dein Entgegenkommen, aber bestehe auf Regelmäßigkeit und dass ihr ein Team seid als Eltern !
Er hat Dir zu beweisen dass er es ernst meint, und Du wirst dann loslassen müssen.
Ihr müsst aufeinander zugehen.

Und so ein Würmchen gewöhnt sich schon wenn es den Papa nun öfter sieht.

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Re: kleines/grosses problem :)

Antwort von mf4 am 09.08.2012, 12:39 Uhr

Das Baby ist wenige Wochen alt und Babies sind da wohl immer auf Mama fixiert, auch wenn es einen Vater gibt, der 18Uhr nach hause kommt und 1h/Tag sein Kind sieht.
Ich würde ihm anbieten das Baby oft zu sehen, wenn möglich mehrfach in der Woche. Anfangs zu hause, er soll wickeln, füttern usw. und dann schick ihn mit den Kindern raus, spazieren, Spielplatz usw. und wenn sich alle aneinander gewöhnt haben kann man ja nochmal an einen ganzen Tag oder gar über Nacht nachdenken.
Man muss ihn halt auch machen lassen. Es gibt genug intakte Familien, da würde der Vater mit dem Baby allein gar nicht klarkommen, weil er die alltäglichen Dinge nie machen mußte (oder durfte).
Momentan kann er ja nichts fordern aber eine Unterschrift unter die Vaterschaftsanerkennung und er hat Rechte und je früher ihr anfangt auf einen geregelten Umgang hin zu arbeiten um so normaler wird es für die Kinder.

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Re: kleines/grosses problem :)

Antwort von saba05 am 09.08.2012, 12:41 Uhr

wenn er nicht aus allem ein drama machen würde könnte ich es sogar anerkennen.. aber er macht bei allem stress, ich geh einen schritt auf ihn zu er drei zurück.. als fest stand was er zahlen muss hat er mich angerufen, beschimpft und runter gemacht, als wenn ich es gesagt hätte das er das zu zahlen hat..
und das beschimpfen/schrein/beleidigen war leider nicht nur einmal :( ich glaube mein kleiner wäre gar nicht da, wenn ich ihn nicht raus geschmissen hätte, aber ihm hat es ja gepasst, weil da eh schon die neue da war..
bin schon sooo oft auf ihn zu und werd immer wieder zurück gestossen.. jetzt ist er mal dran zu beweisen das er es ernst meint..

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@mf4

Antwort von saba05 am 09.08.2012, 12:49 Uhr

das problem ist ja das er nicht erst bindung aufbauen will, findet er überflüssig.. er will den kleinen gleich haben über std und übernacht..
er geht ja auf nichts ein was ich ihm anbiete.. es soll nach seinen bedinungen laufen.. der kleine ist ihm da auch egal, "da muss er dann durch" hat er schon mal zu mir gesagt, als ich noch schwanger war..
ich kann und will nicht mehr anbieten als besuche und spazieren gehen für den anfang..

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Will/ muss mal mitreden...

Antwort von eviba am 09.08.2012, 13:04 Uhr

"Der Kleine" über den da geschrieben wird ist ein kleines Menschenkind mit Gefühlen, Bedürfnissen und Rechten! Sein Bedürfnis und sein Recht ist, dort zu sein wo es ihm gut geht und wo er sich wohlFÜHLT. Im Alter von 10 Wochen und bei der Konstellation, dass die Eltern getrennt sind, ist die erste und wichtigste Bezugsperson im Normalfall (selbstverständlich für mich) die Mama. So ein kleines Menschlein ist doch ausgeliefert, er "hält" sich an dem fest, was er kennt, was ihm vertraut ist. - Und das sind nunmal die Geräusche, Stimmen, Gerüche, usw. die er z.T. schon aus der Schwangerschaft kennt. Urvertrauen kann nur entstehen und wachsen wenn Sicherheit da ist... Vom KV hat er dies ja bisher wohl nicht erfahren.

Y. Dein Kind wird ein wundervoller kleiner Bub weil er beschützt und behütet wird. Es ist "normal", dass dieses Menschenjunge an Dir hängt!!!

LG

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Re: @mf4

Antwort von Sternenschnuppe am 09.08.2012, 15:11 Uhr

Lehn Dich zurück, entweder wie Du es sagst, oder er möge bitte klagen.
Sag mal, wenn er den Unterhalt nun so wuppt, was verdient er denn ?
Eigentlich ist er auch Dir unterhaltspflichtig.
Das könnte man dann im Verfahren ja gleich mitmachen :-)


Es ist toll, dass Du ihm das so anbietest, bleibe bei Deinem Angebot und sei standhaft.

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@Sternschnuppe

Antwort von saba05 am 09.08.2012, 15:52 Uhr

was er verdient jetzt kann ich gar nicht genau sagen, auf jeden fall denk ich um die 1500- 2000euro müssten es schon sein.. er ist 2.chef beim lidl und er verdient auf jeden fall nicht schlecht.. er soll jetzt auch angeblich bald ne eigene filiale bekommen..
auf das unterhalt für mich verzichte ich gerne, wenn er wenigstens den kids das gibt was ihnen zusteht.. ich glaub der würde mir nen "killer" schicken, wenn er für mich auch noch zahlen müsste.lach.
danke für dein mut machen das ist sehr lieb von dir :) werd auf jeden fall standhaft bleiben, deswegen ist es auch immer gut zu wissen, ob man im recht ist mit dem was man macht :)

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Re: @Sternschnuppe

Antwort von Sternenschnuppe am 09.08.2012, 16:16 Uhr

Ja, bist Du.

Betreuungsunterhalt muss man in Deutschland auch noch nicht einfordern.
Weiss ja nicht wovon Du nun so lebst.

Aber vielleicht ist es für Dich ein Argumenationsjoker , der ihn kleinlaut werden lässt.

Entweder er hält sich an die Regeln , die ja auch großzügig sind und auf Aufbauen und erweiterbaren Umgang ausgelegt sind.

Oder :

Es wird vor Gericht geklärt, dann aber alles, also auch Dein Betreuungsunterhalt etc.

Das kann er sich dann ja aussuchen :-)

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Also...

Antwort von carisma21 am 10.08.2012, 8:53 Uhr

Der Vater meines Sohnes hat vier Jahre lang ein Umgangsrecht eingeräumt bekommen,obwohl er die Vaterschaft nicht anerkannt hatte!
Und als es dann um Unterhalt ging, fühlte er sich dann doch nicht mehr als Vater und hat auch nicht anerkannt, als er vom Amt das schreiben erhielt. Als ich vor zwei Jahren geheiratet habe, hat mein jetziger Mann die Vaterschaft anerkennen können und zeitgleich ist Umgang aufgrund von sachverständigen eingestellt worden, weil er nicht kindeswohldienlich war. Ob das so bleibt, werden wir abwarten.

Gerichte entscheiden heute Dinge, die nicht nachvollziehbar sind! Versuche, eine außergerichtliche Einigung zu erreichn, das ist für alle das beste!

LG C.

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Anerkannt obwohl nicht der Vater ?

Antwort von Sternenschnuppe am 10.08.2012, 9:12 Uhr

Dein Mann hat nach vier Jahren anerkannt obwohl er nicht der Vater ist und die Behörden das wussten ?
Dein Ex hat ein Umgangsrecht gerichtlich ? bekommen ohne Anerkennung ?

Lebst Du in Deutschland ?

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@carisma21

Antwort von saba05 am 10.08.2012, 12:44 Uhr

das ist ja häftig..
aber könnte da nicht thoretisch nicht jeder x-beliebige ankommen und behaupten er ist der vater und vor gericht gehen, obwohl die vaterschaft nicht anerkannt ist??
musste er das nicht irgendwie beweisen?? vaterschaftstest, oder so??
wenn du aus deutschland bist, welches bundesland macht denn solche urteile?
bin aus bayern..

danke für deine antwort..
LG y.

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@saba

Antwort von Sternenschnuppe am 10.08.2012, 13:53 Uhr

Das wird in Deutschland nicht möglich gewesen sein.
Entweder hat sie ihm ohne Anerkennung und Gericht Umgang gegeben oder der neue wird das Kind adoptiert haben.

Vielleicht nur verwirrend geschrieben ?

Daher ja meine Nachfrage.

Einfach den neuen Mann als Vater anerkennen lassen ist Personenstandsfälschung , das macht sicherlich kein Beamter mit.

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Re: @Sternschnuppe :)

Antwort von saba05 am 10.08.2012, 14:07 Uhr

kann mir das halt auch nicht vorstellen das es so einfach ist..
ausserdem wollen sie doch meisten auch gleich von dem vater unterhalt und nicht erst nach vier jahren??? oder hab ich das jetzt auch falsch verstanden??

also meinen ex haben sie gleich zur kasse gebeten :)
und solange er zahlt ist es ihnen auch egal, ob er die vaterschaft anerkennt, oder eben nicht..

güsse dich
y.

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Re: @Sternschnuppe :)

Antwort von Sternenschnuppe am 10.08.2012, 14:10 Uhr

Naja, ohne Anerkennung ist es aber rechtlich nicht sein Kind, und ohne dass es sein Kind ist muss er auch nichts zahlen und dürfen sie auch nicht seine Unterlagen fordern.

Da kannst ja jeden nennen.

Wenn der dann gleich zahlt und nicht zickt, dann ist es vielleicht anders, das weiss ich nicht.
Aber gerade Umgang, da hat ein Vater das Recht zu, und solange er die Vaterschaft nicht anerkennt hat er auch keinerlei Rechte.

Hat Deiner denn nun anerkannt ? Vielleicht hat er die ja unterschrieben ?
Obwohl, dann müsstest Du das eigentlich wissen.

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Re: @Sternschnuppe :)

Antwort von saba05 am 10.08.2012, 14:30 Uhr

bekomm ja im moment vom job-center mein geld und eben unterhalt von ihm und die würden denke ich nen vaterschaftstest von ihm wollen, wenn er nicht zahlt, den er dann zahlen müsste.. das wiederrum würde aber wieder geld kosten und er ist.. naja sagen wir mal geitzig :) so wurde es mir auf jeden fall gesagt..
sein anwalt hat ihm auf jeden fall dazu geraten das er zahlen soll hat er mir gesagt..
nein er hat noch nicht anerkannt.. er denkt ja er hat auch so alle rechte, wie es sein anwalt wohl "angeblich" gesagt hat..

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Re: @Sternschnuppe :)

Antwort von Sternenschnuppe am 10.08.2012, 14:34 Uhr

Na, dann lass ihn mal denken *g*
Wichtig ist natürlich dass das Kind weiss wer der Vater ist und dass er dann auch mal auf der Geburtsurkunde landet.
Aber Dein Kleiner ist ja noch ganz klein.

Beim Großen ist er das aber, oder ?

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Re: @Sternschnuppe :)

Antwort von saba05 am 10.08.2012, 21:21 Uhr

ja klar wäre es schön, wenn der kleine weiss wer sein vater ist.. zwingen kann ich ihn aber ja nicht das er nen bezug zu ihm aufbaut..
mir tut das auch total leid für den kleinen, er ist so ein süsser kleiner kerl den man doch einfach lieben muss :(
ich bin soo stolz auf ihn, könnte manchmal heulen vor glück über meine zwei tollen jungs, musst solange warten auf den kleinen und mein ex ja eigentlich auch, bis es endlich geklappt hat..
mussten nach meinem grossen einen kleinen jungen (nov.2009) in der 19.ssw gehen lassen, danach noch ne fg (jan.2011) in der 9.ssw und jetzt geht er so ab, versteh das gar nicht :(
ja bei dem grossen ist damals alles den normalen weg gegangen.. da hat er sogar das sorgerecht..

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