Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von engeltraene am 25.04.2004, 20:44 Uhr

@ lucile

huhu heike

bei meiner scheidung wurde es mir allerdings eben anders erklärt!

wir haben gemeinsames sorgerecht und ich das aufenthaltbestimmungsrecht "im einzelnen", was soviel bedeutet, dass ich den alltäglichen tagesablauf bestimmen darf! sollten allerdings schulische fragen oder operationen etc. auftreten, muss ich das vorher absprechen! wie und wo ich meine tochter aber zum sport anmelde, bleibe mir überlassen!

ich kann auch nur das hier schreiben, was mir vom richter gesagt wurde ;-)

ich bin weder richter, noch anwalt und kenne mich damit nicht aus und vertraue dann einfach den worten, die mir eben ein anwalt und richter sagen!

liebe grüsse
tanja

 
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