Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 25.04.2004, 10:59 Uhr

Umzug in eine andere Gemeinde...

Hi Tanja,
die Gesetzeslage ist so, das Wohnort und Lebensmitztelpunkt des Kindes von den Eltern gemeinsam bestimmt wurden (also vor der Trennung) und daher auch nur gemeinsam geändert werden können.
Es ändert sich nicht unbedingt der Lebensmittelpunlt wenn man drei Straßen weiter zieht, daher waäre dieser Umzug auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils möglich, Schule, Kindergarten, Sportverein, Freunde, alles bleibt ja so wie es war. Spätestens wenn du im Nachbarort ziehst, und wenn es nur ein Paar Kilometer sind, ist dies ja nicht mehr der Fall, daher ist hier derUmzug nur in gegenseitigem Einverständnis möglich. Umzug innerhalb einer Großstadt vom südlichen an den nördlichen Rand wäre somit auch nur im Einverständnis rechtens.
Gruß, Rob

 
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