Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lucile am 25.04.2004, 19:10 Uhr

nein! (m.t.)

Hallo Engelträne

Da muss ich widersprechen. Das ABR hat mit dem Lebensmittelpunkt und der Bestimmung des selbigen zu tun.

Das war auch der Grund, warum der Richter sich damals so wand. Mit unserem Geschehen hat er mir zwar relativ schnell das ABR zugesprochen, mit dem Sorgerecht tat sich nicht nur der Richter, sondern auch andere schwer. Es würde mir doch das ABR ausreichen, um ggf. an einer Grenze eingreifen zu können.

Weeeeit gefehlt. Die Grenzer kennen sich in aller Regel nämlich noch schlechter als der ein oder andere Anwalt oder Richter aus.

Rein Fakto aber ist das ABR das, was der Name sagt. Das Recht zur Bestimmung des Aufenthaltsortes.

Grüsse
Heike

 
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