Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 24.04.2004, 17:27 Uhr

Wohnungskündigung

Hallo Thialka,
auch wenn es eine Betriebswohnung ist, die muss man auch bei fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht sofort Räumen, die Kündigungsfrist für die Wohnung ist normalerweise drei Monate.
Umzug in der Nachbarstadt ist vielleicht das beste, so seid ihr erst mal aus dem Gerede und wenn es nicht so weit ist kann der Papa trotzdem Kontakt zu den Kindern haben.
Der Umzug der Kinder in eine andere Gemeinde ist allerdings nur in Einvernehmen mit dem Papa möglich...
Gruss, Rob

 
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