Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shopgirl am 01.07.2004, 13:24 Uhr

@ally

ja, das kann man schon machen - unter bestimmten umständen. aber nicht, wenn man zusammen wohnt und den vater nun mal nicht so einfach vor der türe stehen lassen kann. nicht, wenn er quasi "freien zugriff" auf das kind hat und beide aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

es gab nun mal nicht eine türe, wo einer mit kind drin und der andere ohne kind draußen stand. sei froh, dass es die bei dir gab und du nicht in eine situation wie elisabeth gekommen bist.

grüße,
shopgirl

 
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