Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bobfahrer am 02.02.2011, 17:50 Uhr

????

Zum einen kann ich es verstehen das er sicher sein möchte wegen dem Unterhalt und zum zweiten WENN er der Vater ist kann er natürlich Umgang einklagen.

Mehr kann man ob der kürze deines Postings nicht sagen, denn alle4s was ich rauslese ist: Vater will Vaterschaftstest, evtl auch Umgang einklagen. Merh steht da nicht?

 
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