Geschrieben von +emfut+ am 15.08.2010, 19:48 Uhr |
Zugewinnberechnung
Geschenke sind neutral, aber die Wertsteigerung fließt in den Zugewinn. Eine Wertminderung verkleinert den Zugewinn.
Beispiel 1:
Deine Eltern haben Dir ein Haus geschenkt, dessen Wert bei der Schenkung vor 5 Jahren 150.000,- Euro betrug. Heute ist das Haus 200.000,- Euro wert. Die 150.000,- werden Deinem Anfangsvermögen zugeschlagen - unabhängig davon, wie viele Jahre Ihr zum Zeitpunkt der Schenkung schon verheiratet gewesen seid - die 200.000,- Deinem Endvermögen. Dann beträgt der Zugewinn 50.000,- Euro, davon stehen Deinem Mann 25.000,- Euro zu.
Beispiel 2:
Deine Oma hat Dir ein Auto geschenkt, das bei der Schenkung vor einem Jahr 5.000,- Euro wert war. Heute ist es nur noch 3.000,- Euro wert. Die 5.000,- zählen zum Anfangsvermögen, die 3.000,- zum Endvermögen - wieder unabhängig von der Ehedauer. Dein Mann "schuldet" Dir die Hälfte von 2.000,- Euro = 1.000,- Euro Vermögensminderung.
Etwas anderes ist es übrigens, wenn das Haus während der Ehe verkauft wird - dann wird es sehr kompliziert.
Genaueres errechnet Dein Anwalt, den Du Dir so oder so nehmen solltest für die Scheidung.
Gruß,
Elisabeth.
- Zugewinnberechnung - Susanne&Hannah 15.08.10, 19:38
- Re: Zugewinnberechnung - +emfut+ 15.08.10, 19:48
- Re: Zugewinnberechnung - Susanne&Hannah 15.08.10, 19:54
- Re: Zugewinnberechnung - +emfut+ 15.08.10, 19:48
Wieviel Zeit umfasst das Umgangsrecht?
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Geht ihr auch so ungerne in den Indoorspielplatz???
Verabschiede mich schön langsam....
Einen schönen guten Morgen!
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