Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 15.08.2010, 19:48 Uhr

Zugewinnberechnung

Geschenke sind neutral, aber die Wertsteigerung fließt in den Zugewinn. Eine Wertminderung verkleinert den Zugewinn.

Beispiel 1:
Deine Eltern haben Dir ein Haus geschenkt, dessen Wert bei der Schenkung vor 5 Jahren 150.000,- Euro betrug. Heute ist das Haus 200.000,- Euro wert. Die 150.000,- werden Deinem Anfangsvermögen zugeschlagen - unabhängig davon, wie viele Jahre Ihr zum Zeitpunkt der Schenkung schon verheiratet gewesen seid - die 200.000,- Deinem Endvermögen. Dann beträgt der Zugewinn 50.000,- Euro, davon stehen Deinem Mann 25.000,- Euro zu.

Beispiel 2:
Deine Oma hat Dir ein Auto geschenkt, das bei der Schenkung vor einem Jahr 5.000,- Euro wert war. Heute ist es nur noch 3.000,- Euro wert. Die 5.000,- zählen zum Anfangsvermögen, die 3.000,- zum Endvermögen - wieder unabhängig von der Ehedauer. Dein Mann "schuldet" Dir die Hälfte von 2.000,- Euro = 1.000,- Euro Vermögensminderung.

Etwas anderes ist es übrigens, wenn das Haus während der Ehe verkauft wird - dann wird es sehr kompliziert.

Genaueres errechnet Dein Anwalt, den Du Dir so oder so nehmen solltest für die Scheidung.

Gruß,
Elisabeth.

 
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