Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von amadeus_hates_music am 25.03.2009, 1:40 Uhr

Zu geil !!!

Mein Sohn (8) besucht in B-W die 3. Klasse einer Zwergenschule. (ca 100 Schüler insgesammt.)
Seit Beginn dieses Schuljahres gibt es einen Hort. In eben diesem Hort wollte ich meinen Sohn jetzt anmelden. Dabei erfuhr ich, daß es Möglichkeiten gibt, sich von der Gemeinde sponsern zu lassen, was den Hort betrifft. 145 Euro sind die regulär zu entrichtenden Kosten.

Und jetzt kommts, ES SEI DENN: Man lebt von Harz 4. UND NUR DANN!!!Wenn man DAS nachweisen kann, kostet die Hortbetreuung nur 69 Euro ( inklusive Mittagessen).
Wer nicht vom Staat lebt, wird NICHT bezuschußt!
Vom Staat leben, heißt in diesem Fall tatsächlich KOMPLETT vom Staat zu leben. (Nicht mal ergänzend Harz 4!!!)
Gefragt, WARUM, die Gemeinde Kinder bezuschußt, deren Eltern NACHGEWIESENERMASSEN ZU HAUSE SIND (!) erntete ich ein Schulterzucken...

ahm

 
22 Antworten:

Re: Zu geil !!!

Antwort von engelchen_lpz am 25.03.2009, 5:58 Uhr

hast pn

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Zu geil !!!

Antwort von leaelk am 25.03.2009, 6:18 Uhr

Oh ja, über so etwas ähnliches habe ich mich auch schon aufgeregt.
Hier bekommen Eltern, die Hartz IV bekommen das Mittagessen ihrer Kinder in der OGS bezahlt. Eltern, die ein Einkommen haben, das die gleiche Höhe wie Hartz IV hat, bekommen das nicht, es sei denn, sie können nachweisen das sie sich im Insolvenzverfahren befinden........

Verstehen muß ich diese Logik nicht, oder????????????? Erklären konnte es mir im Übrigen auch niemand.
LG Kerstin

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Zu geil !!!

Antwort von susafi am 25.03.2009, 6:49 Uhr

genau das ist der ein Grund nicht mehr arbeiten zu gehen... auch auf die Gefahr hin, das ich jetzt Schläge bekomme... war Okt. 2005 bis September 2008 arbeiten... ich hatte genauso viel Geld wie mein Harz 4 vorher... nur hatte ich leider auch mehr Ausgaben (z.B. Kita-, Hortgebühren, Essengeld) ... ich kam überhaupt nicht mit dem Geld über die Runden... jetzt wo ich zuhause bin, ist das natürlich wieder anders, davon mal abgesehen das ich jetzt eh in der Elternzeit bin, kann man sich arbeiten gar nicht leisten... zumindest nicht als alleinerziehende...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@susafi

Antwort von Möhrchen am 25.03.2009, 9:27 Uhr

Naja, hast ja vollkommen recht...ich laß mich jetzt auch kündigen und bleib daheim...*ironieoff*

Irgendwie versteh ich gerade meinen Kollegen, der gutverdienender (da hochqualifizierter) Single ist und sich sehr oft aufregt, daß er soviele Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlen muß und andere nichts oder nur wenig einzahlen und viel mehr Vergünstigungen / Leistungen erhalten...und selbst dann immer noch nach mehr schreien.

lg heike

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Logisch

Antwort von Allly am 25.03.2009, 9:41 Uhr

Wer kein Geld hat, bekommt welches vom Staat. Wieso dürfen denn Kinder von Menschen, die ALG2 bekommen nicht in den Hort, bzw. OGS? Die haben doch genauso ein Recht auf gute Nachmittagsbetreuung und zusätzliche Freizeitangebote. Und wenn sie diese nur durch Zuschüsse für die OGS wahrnehmen können, ist das doch ein guter Weg.

LG Ally

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

klar dürfen sie, nur warum bekommen andere keinen Zuschuß?

Antwort von 32+4 am 25.03.2009, 10:54 Uhr

Ich werde wohl auch Langzeitarbeitslose. Es nervt langsam wirklich bei uns, daß ich mit meinem Nichtgeld doppelt und dreifach die A-Karte gezogen habe.
NUR mit AlgII-Bescheid bekäme ich Zuschüsse bei all möglichen Dingen für die Kinder.

Leider müßen meine Kinder so nun auf viele Sachen verzichten, weil ich mir das nicht leisten kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: klar dürfen sie, nur warum bekommen andere keinen Zuschuß?

Antwort von berita am 25.03.2009, 10:57 Uhr

Ich denke, das gerechteste ist, wenn die Betreuungskosten wie hier in HH grundsätzlich einkommensbezogen berechnet werden. Dann ist keiner gear.., weil er knapp über einer Einkommensgrenze liegt oder wie hier, überhaupt arbeiten geht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Zu geil !!!

Antwort von sophieno am 25.03.2009, 11:06 Uhr

69 Euro für einen HartzIV-Empänger find ich aber ganz schön fett, kann man sich das dann überhaupt leisten? Grundsätzlich aber find ich es richtig, dass die Kinder in den Hort gehen können, 1. kriegen sie was Gescheites zum Essen, 2. wird bei den Hausaufgaben geholfen 3. haben sie soziale Kontakte. Davon sollte man kein Kind abschneiden.

145 Euro find ich auch viel. Hier in Berlin wird es einkommensabhängig gemacht, ich zahle 100 Euro (20 Euro davon sind Essengeld) für eine Rundumbetreuung zwischen 6 und 18 Uhr samt Ferien, wenn Bedarf da ist. Da kann ich mich nicht beschweren...
lg sophieno

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @susafi

Antwort von susafi am 25.03.2009, 11:19 Uhr

ich hab mich nicht kündigen lassen ich hatte nen befristeten Arbeitsvertrag... jetzt bin ich in Elternzeit... und ich bin nicht daran Schuld das es einem Zuhause besser geht als wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht... ich habe mich die letzten Jahre gequält und für was ? Dafür das ich mit meinem Geld nicht mal über die Runden komme ? Nee sorry, aber hier läuft eideutig was verkehrt...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @susafi

Antwort von Möhrchen am 25.03.2009, 11:45 Uhr

Nein, ich meine ja auch nur, daß ich mich dann kündigen lassen müßte, wenn ich so denken würde...sonst hätte ich ja erst mal ne Sperre...ich habe GsD ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Daß Du jetzt erst mal daheim bist, ist ja erst mal ok...ich hoffe mal, der Vater zahlt wenigstens Unterhalt.

Und danke...solche Einstellungen sind doch dann daran schuld, daß die, die Steuern zahlen, auch schlechter über die Runden kommen, weil die Beiträge erhöht werden müssen...

Und was willst Du Deinen Kindern mit auf den Weg geben für später??? Der Staat wird´s schon richten???

Hattest Du denn alles ausgeschöpft? Ergänzendes ALG usw.? Da gibt es doch einiges...

lg heike

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Einspruch Ally: Zuerst sollten Hortplätze die Kinder bekommen...,

Antwort von Ralph am 25.03.2009, 12:18 Uhr

... deren Eltern arbeiten gehen bzw. demnächst Arbeit aufnehmen (mit unterschgriebenem Arbeitsvertrag in der Tasche). Wenn DANN noch Hortkapazitäten frei sind, dann auch gerne Kinder, deren Eltern zuhause sind, aus welchen Gründen auch immer.

Es kann ja wohl nicht sein, daß regelmäßig immer wieder die Arbeitsaufnahme von Eltern vereitelt wird, weil die benötigten Hortplkätze nicht vorhanden sind, während ZEITGLEICH genau diese Pläztze von Kindern blockiert werden, deren Eltern zuhause sind. Das ist ja wohl widersinnig.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

69,- € sind ziemlich wenig, auch für ALG II-Empfänger...

Antwort von Ralph am 25.03.2009, 12:25 Uhr

Die Ersparnis durch das Essen und Trinken allein ist schon mindestens so hoch. Und wenn ein Kind in die Schule und danach in den Hort geht, ist es ja wohl auch zumutbar, daß Muttern oder Vaddern (oder am besten beide!!) sich wenigstens einen Nebenjob suchen, dann haben sie die Kohle via Freibetrag nämlich gleich wieder drin.

Aber alles haben wollen bei gleichzeitigem Zuhausebleiben ist ja wohl etwas daneben!! Und das bitte vor dem Hintergrund sehen, daß Hortkinder keine Kleinkinder mehr sind.

Klar ist es für Kinder gut, wenn sie in den Hort gehen können, das sehe ich sehr wohl. Aber im Zweifel und bei begrenzten Hortplatzbeständen haben bitte die Kinder erwerbstätiger oder unmittelbar vor der Erwerbstätigkeit stehender Eltern ABSOLUTEN VORRANG zu haben.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @susafi

Antwort von susafi am 25.03.2009, 12:44 Uhr

Aber so eine Einstellung muss man ja haben, wenn das so läuft... ich würde auch liebend gerne arbeiten gehen, aber das kann ich doch nicht, wenn ich dann kaum was zu essen habe... selbst das Arbeitsamt riet mir lieber zu Hause zu bleiben und darauf habe ich nicht mal gehört... und wegen mir müssen keine Beiträge erhöht werden, sonder sich Arbeitsmäßig mal was ausgedacht werden... was glaubst wie ich mich geärgert habe, wenn ich abends von Arbeit kam und mit 20 € versucht habe irgendwie was anständiges fürs Wochenende zu kaufen, während da irgendwelche "Assis" denn ganzen Tag vor Penny sitzen und teures Bier in sich reinkippen... ich habe kein ALG oder ähnliches bekommen... mein Einkommen war ja insgesamt genauso hoch wie das ALG was ich jetzt beziehe... nur mit dem Unterschied das ich mit dem Gleichen Geld die Kita-, Hort-, Essengeldgebühren selber tragen musste, weil es halt nicht mehr nach Einkommen geht, sondern nach Harz 4 oder nicht...

Mir macht das so auch keinen Spaß...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 69,- € sind ziemlich wenig, auch für ALG II-Empfänger...

Antwort von sophieno am 25.03.2009, 12:56 Uhr

Hallo Ralph,
ich geb dir ja Recht! Ich meine nur, dass 69 Euro sehr viel Geld sind. Ich habe ein mittleres Einkommen und zahle 100 Euro, das find ich dann vergleichsweise günstig. In Berlin muss man aber auch Arbeit nachweisen, um einen Hortplatz zu bekommen. Und es ist nach dem Einkommen gestaffelt, das ist gerechter...
viele Grüße
sophieno

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:

Antwort von IgelMama am 25.03.2009, 13:35 Uhr

Ich frag mich momentan, wie man komplett Hartz4 bekommen kann, bei Kindern wird doch zumindest das Kindergeld angerechnet, so daß da nur noch aufgestockt wird ??????


Wäre es vielleicht möglich, daß der Hintergrund der ist, daß oft in den EGV von Alg2-Eltern drin steht, daß sie für einen Hortplatz sorgen müssen nachweislich? Ich hatte sowas drin stehn in der EGV, ich war dazu verpflichtet, für einen Hortplatz o.a. zu sorgen. Und damit sich Alg2- Eltern nicht rausreden können, daß es zu teuer sei, daß es dann eben den Hartz4-Tarif gibt? Bzw. wär ja möglich, daß jemand damit argumentiert, daß dafür im Regelsatz nur so und soviel vorgesehn ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:

Antwort von nicki98 am 25.03.2009, 15:17 Uhr

ich finde es schon richtig. das hartz 4 kinder einen hortplatz haben dürfen, sie müßen ja auch eine kinderbetreuung haben, wenn sie wieder arbeit finden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: hier isses (leider) auch so...

Antwort von spiky73 am 25.03.2009, 17:43 Uhr

... anna geht ja seit jahr und tag schon nach der schule in den "hort" (ist eigentlich keiner, sondern ein betreuungsangebot im ev. jugendzentrum neben der schule...) und ist dort in einer foerdergruppe (familienorientierte schuelerhilfe).
irgendwann hat sie wirklich mal so was erwaehnt wie: ein maedchen aus dieser gruppe kommt nicht mehr (oder isst nicht mehr mit oder was in der art), weil ihre mutter sich das essen im hort nicht mehr leisten koenne.

die betreuung ist kostenlos, nur das essen kostet eben und es wird ein kleiner zuschlag fuer bastelmaterialien erhaben, das macht im monat vielleicht 55-60 euro.

jetzt haben wir ja eine familienhelferin, die auch mit dem hort (gleicher traeger) und dem jugendamt in verbindung steht, und die wiederum erzaehlte mir kuerzlich, dass beschlossen wurde, dass allen kindern, die eben in dieser foerdergruppe sind, das essensgeld erlassen werden soll (bzw. die kosten sollten vom jugendamt uebernommen werden), weil da wohl einige eltern sich den unkostenbeitrag nicht leisten koennten (aus welchen gruenden sei mal dahingestellt, darauf ist sie nicht naeher eingegangen).
ich hab mich also schon gefreut und damit gerechnet, dass auch mir vom jugendamt ein schreiben ins haus flattert, dass die die kosten uebernehmen werden.

und was ist? pustekuchen. anna drueckt mir neulich einen antragszettel in die hand, worauf irgendein spruechlein steht, dass eben kindern aus sozial schwaecheren familien der hortbesuch ermoeglicht werden sollte und man solle doch bitte das formular ausgefuellt mit einer kopie des ALGII-bescheides dem kind mitgeben.

ist ja alles gut und schoen - bisher habe ich eben ohne murren und knurren das geld gezahlt, aber darueber hinaus trage ich auch noch die zusaetzlichen kosten fuer die kinderbetreuung. zu den zeiten, in denen anna im hort betreut wird, braeuchte ich das eigentlich nicht, da ich dann in der regel auch daheim bin. sie geht eigentlich in erster linie dorthin, damit sie "neben meinen chaotischen schichtplaenen auch was geregeltes hat und mit anderen kindern zusammenkommt" (worauf die ganzen erzieher und experten und therapeuten gerade bei ihr ja immer pochen...), damit meine nerven geschont werden (aufgaben mit anna sind nach wie vor ein einziger kampf), und weil diese foerdergruppe bisher sehr positiv fuer anna war.

ist halt alles irgendwie doof - trotzdem werde ich demnaechst bei meiner familienhelferin nochmals nachfragen, ob es nicht irgendwo eine foerdermoeglichkeit auch fuer meine kleine familie gibt...

lg,
martina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

warum nicht?

Antwort von HellsinkiLove am 25.03.2009, 20:01 Uhr

ich finds ehrlich gesagt völlig in ordnung das hartzler weniger bezahlen müssen wenn die kids in einen einrichtung gehen.
wie soll denn ein hartzler sonst die betreuung bezahlen..also mal eben 140 euro könnte ich ned ausm kreuz leiern.

nur kommt das mal wieder leider falsch an.

frau hartzler sitzt sich zu hause die pobacken platt ,schickt ihr kind inne einrichtung um ihre ruhe zuhaben..

falsch !
ich musste von anfang an trotz alg 1, sozialhilfe und später alg 2 einen vollen betreuungsplatz nachweisen weil ich sonst stark gekürztes geld vom amt bekommen hätte..

begründung:
ich könnte dem arbeitsmarkt nicht voll zur verfügung stehen weil ich mein kind nicht entsprechend versorgt und untergebracht habe,dementsprechend hätt man mir (wenn überhaupt) nur die hälfte von meinen zahlungen gegeben.


hier in berlin ist es wohl aber ein bissl fairer geregelt...nämlich nach einkommen sodass auch einkommesnschwache weniger zahlen müssen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sehr geil, ja.

Antwort von Mrs. Chocolate am 25.03.2009, 22:06 Uhr

Das ist so ein leidiges Thema, was mich regelmäßig wütend macht.. Ich liege mit meinem Gehalt, nach allen festen Abzügen, knapp über dem H4 Satz. Und ich bekomme keine (!) staatlichen Zuwendungen, wie freies Essensgeld, Wohngeld, freie Schulbücher oder was es sonst noch alles gesponsort gibt.

Ich stehe jeden Morgen früh auf, mache ein bockiges Kleinkind für den Tag fertig, gehe arbeiten, hetze zurück um es abzuholen und muss alles selber finanzieren. Die Unterschiede zu H4 sind da wirklich kaum der Rede wert.

Und warum überhaupt, müssen Kinder von Arbeitslosen in einen Hort gehen??? *grübel*

Viele Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sehr geil, ja.

Antwort von HellsinkiLove am 25.03.2009, 22:57 Uhr

hättst mal meinen beitrag über deinem gelesen warum..

als arbeitslose MUSS ich einen platz ,betreuung oder was auch immer nachweisen um überhaupt geld zu bekommen.
kann ich das nicht bin ich fürs amt nicht voll einsatzfähig und bekomme wesentlich weniger bis garkein geld.
in meinem fall hatte ich einen platz,war damit fürs amt jederzeit abrufbereit für einen job und habe meinen voll anspruch bekommen...musste im gegenzug dafür aber auch für die kitakosten aufkommen (die allerdings ans einkommen gestaffelt geringer waren).



deswegen...und das hat nix mit abschieben oder faulheit zu tun

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sehr geil, ja.

Antwort von Mrs. Chocolate am 25.03.2009, 23:04 Uhr

Ah ja, okay. Dann hoffe ich mal, dass du mittlerweile wieder in Lohn und Brot stehst und nicht berufstätige Eltern das Nachsehen haben werden, weil sie für ihre Kinder keinen Hortplatz bekommen.

Viele Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sehr geil, ja.

Antwort von HellsinkiLove am 25.03.2009, 23:21 Uhr

nein einen job hab ich leider nicht (trotz intensivster suche)

nehme aber schon seit jahren niemanden mehr einen platz in einer einrichtung weg.

im übrigen hats auch ned viel gebracht trotz kitaplatz..den netten arbeitgebern wars trotzdem zu riskant ne AE zu nehmen...das kind könnt ja mal krank werden

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.