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Geschrieben von Misty am 25.09.2012, 18:57 Uhr

zu Herabsetzung Unterhalt

Hallo!
Zu o.g. Beitrag die Ergänzung.
Ich habe heute mit einer Kollegin meiner Sachbearbeiterin sprechen können.
Es ist so wie es ist alles rechtens. Er hätte diesen Antrag schon viel viel früher stellen können.
Und er hätte den Unterhaltstitel auch vor Gericht anfechten können, hätte Recht bekommen und ich hätte für die Kosten aufkommen müssen.
So sagte sie mir das.
Es ist einfach unfair! So sammeln sich bei ihm keine weiteren "Schulden" an. Im Falle eines Geldbezuges kann (evt. und unter bestimmten Umständen) auch Rückwirkend die Unterhaltszahlung wieder hochgestuft werden.
Ich bin absolut unzufrieden damit. Ich denke es gibt begründete Ausnahmen (unverschuldete Arbeitslosigkeit) in denen der Unterhalt heruntergestuft werden kann und sollte. Aber er hat noch nie richtig gearbeitet, da denke ich sollte seitens des Arbeitsamtes (oder wem auch immer?!) sehr viel heftiger Druck ausgeübt werden. Und da denke ich dann, sollten ihm auch weitere Schulden aufgetürmt werden. Ich gehe mal davon aus, dass er sowie so niemals zahlen wird, aber genauso wünsche ich mir, dass er diese Schulden mit ins Grab nimmt.....
Man...da stimmt doch was nicht im System....
ärgerliche Grüße
misty

 
4 Antworten:

Re: zu Herabsetzung Unterhalt

Antwort von Pamo am 25.09.2012, 19:14 Uhr

Hast du es schon mal mit Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht versucht?

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Re: zu Herabsetzung Unterhalt

Antwort von Misty am 25.09.2012, 19:41 Uhr

Nein das habe ich noch nicht. Hilft das was? Vermutlich erzeugt das unglaublich viele kosten für mich oder?
Ich denke er könnte halt auch mal arbeiten gehen. Aber offensichtlich sieht es das Arbeitsamt anders...seit 10 Jahren tut er NIX!!!
Ich war zuletzt 2 Monate lang arbeitslos und das Arbeitsamt hat mir richtig Druck gemacht....aber das ist ne andere Geschichte...
Ich werde mich nochmal mit meiner Sachbearbeiterin unterhalten und evt. mal einen Anwalt zu rate ziehen...

misty

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Re: zu Herabsetzung Unterhalt

Antwort von Pamo am 25.09.2012, 19:53 Uhr

Ja, sprich doch mit einem Anwalt. Wenn man einen Strafprozess am Hals hat und hoffentlich einen unkuscheligen Richter, dann könnte er sogar zum Nebenjob verknackt werden.

Weisst du, wenn der Staat für ihn den Unterhalt (in Form von UHV oder Hartz oder was auch immer) ersetzen muß, dann finde ich dass er durchaus für diesen Staat für die Dauer seiner "Zahlungsunfähigkeit" ersatzweise einen 1-Euro-Job machen sollte. Der Euro sollte dann aber bitte ans Kind gehen.

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Re: zu Herabsetzung Unterhalt

Antwort von Misty am 26.09.2012, 6:17 Uhr

Danke Pamo,

ich sehe das ganz genauso und bin bestürzt darüber, wie wenig passiert.
Naja, ich werde es auf jeden Fall angehen und versuchen....

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