Geschrieben von Jeckyll am 04.08.2012, 18:55 Uhr |
Wohngeld für Unterhaltspflichtigen
Frage an die, die Unterhalt zahlen. Kann man Wohngeld oä beantragen wenn man durch die Zahlung des gerichtlich vereinbahrten Unterhalts an die Kinder unter die benötigte Einkommensgrenze rutscht? Oder muss man keinen Unterhalt bezahlen wenn man dann kein Wohngeld bekommen muss?
Also Wohngeld dafür Unterhalt zahlen oder kein Wohngeld dafür muss man den Unterhalt nicht zahlen? Und ist dann für diesen Zeitraum der nicht gezahlte Unterhalt verloren oder muss man ihn später nach möglichkeit nachzahlen (zB bei Erbe oder plötzlichem Gewinn oä)
Jeckyll
Re: Wohngeld für Unterhaltspflichtigen
Antwort von zwergdackel89 am 04.08.2012, 19:07 Uhr
ich würd fast behaupten, das der unterhalt so angepasst wird, das man NICHT unter rutscht... ich gebe aber keine garantie.
Re: Wohngeld für Unterhaltspflichtigen
Antwort von CKEL0410 am 04.08.2012, 20:10 Uhr
dann muss der uh angepasst werden,unter den sb geht ja eigentlich nicht,wie wurde das denn berechnet,ist der lohn gesunken oder durch arbeitslosigkeit geringer geworden?
Re: Wohngeld für Unterhaltspflichtigen
Antwort von Sternenschnuppe am 04.08.2012, 20:10 Uhr
Unterhaltszahlungen sind bei Wohngeld anzugeben und werden berücksichtigt als Belastungen.
Keinen Unterhalt zu zahlen ist wohl die schlechtere Option.
Im Endeffekt geht es vielleicht +- 0 aus, aber das Kind bekommt was ihm zusteht.
Daher auf jeden Fall beantragen.
Re: Wohngeld für Unterhaltspflichtigen
Antwort von Sternenschnuppe am 04.08.2012, 20:12 Uhr
Zusatz : es ist ja auch am Unterhaltspflichtigen den Titel zu bedienen.
Gelingt ihm das durch Wohngeldantrag dann ist es doch ein leichtes das zu erledigen.
Irgendwie versteh ich die Frage glaube ich nicht.
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