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Geschrieben von Misty am 23.09.2012, 17:22 Uhr

Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung

Hallo Ihr lieben,
mich erreichte eine Brief meiner Bestandschaft in der der KV die Herabsetzung seiner Unterhaltspflicht beantragt. Diesem wird stattgegeben und auf 0€ herabgesetzt. Grund ist Arbeitslosigkeit.

laut Urkunde des Jugenamtes: an 01.01.2008 Kind 1: 334€ Kind 2 : 272 €
ab 01.08.2012: 0€

aber er hat doch noch niemals nie einen Pfennig bezahlt!
Was sagt mir das jetzt? Was soll denn das?
Sicher kennt sich jemand aus und kann mich bitte aufklären?
Gruß misty

 
4 Antworten:

Re: Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung

Antwort von mf4 am 23.09.2012, 17:57 Uhr

meine Vermutung:

er ist momentan nicht zahlungsfähig da ohne Job und deshalb ist der vollstreckbare Titel nun auf null €

du bekommst noch UH-Vorschuss bis die maximal 6 Jahre rum sind bzw. Kind(er) 12 sind und dann siehst du alt aus

PS:
Titel gibt es hier auch, Unterhalt sah ich nie
eine Klage gabs auch, KV ging ohne Verurteilung aus dem Gerichtssaal und das Amt dem er tausende schuldet guckt grad ziemlich dumm

wahrscheinlich sind Mütter und Kinder so egal wie Kläger und Ämter
und Kindsväter haben Rechte aber wenn sie den Pflichten nicht nachkommen passiert nicht viel

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Re: Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung

Antwort von Misty am 23.09.2012, 19:21 Uhr

Also Unterhaltsvorschuss bekomme ich schon lange nicht mehr. Seit 4 Jahren müsste der schon ausgelaufen sein.
Heist das jetzt, dass auch im Nachhinein für die Zeit ab jetzt (0€ pro Monat) auch theoretisch nichts gezahlt werden müsste?
Sprich, wenn er zu Geld kommt, muss er diese Monate nicht nachbezahlen?
Find ich irgendwie unfähr!
Ich habe letzt noch mit der Beistandschaft telefoniert und erfahren, dass das Recht der Kinder ihren Unterhalt einzuklagen genau 1 Jahr lang ab dem 18.Lebensjahr gilt. Danach ist es verjährt.
Find ich auch unfähr!
Aber mich fragt ja keiner.....

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Re: Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung

Antwort von nightingale am 24.09.2012, 1:24 Uhr

>wahrscheinlich sind Mütter und Kinder so egal wie Kläger und Ämter
und Kindsväter haben Rechte aber wenn sie den Pflichten nicht nachkommen passiert nicht viel

bullshit

ca. 80.000 eur habe ich bis dato in 12 jahren an den anderen elternteil meines kindes überwiesen, aufmerksam beaufsichtigt von einem jugendamt. völlig unabhängig davon wieviele eur in ca. 4,5 realen aufenthaltsjahren bei mir anfielen. bei nunmehr seit längerem mehr als hälftigem aufenthalt meines kindes bei mir gibt das ja zwar verständnis vor, appeliert aber gern an mein verständnis das man langjährige finanzverpflichtungen nicht so einfach kappen kann. no mercy.

also weder väter noch mütter wrden da bevorzugt.

einfach mal reden mit denen...

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Re: Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung

Antwort von Pamo am 24.09.2012, 9:45 Uhr

Lass dich mal anwaltlich beraten. Du kannst das anfechten und Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht einreichen. Der KV kann zur Annahme eines Nebenjobs verknackt werden. Deine Beistandschaft schwächelt offenbar.

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