Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 24.02.2013, 22:03 Uhr

wie schafft man das?

Gegen Vater unbekannt spricht dass er schlicht nicht unbekannt ist. Denk auch bitte daran, dass du deinem Kind das väterliche Erbe damit vorenthältst.

Die Sprüche, dass der KV und seine Mutter dir das Kind wegnehmen wollen, weisen darauf hin, dass da keine große Intelligenz und Information vorliegen.

Der KV kann zwar das Sorgerecht beantragen, doch damit kann er dir nicht "das Kind wegnehmen". Das Sorgerecht liegt zunächst bei dir alleine und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Ich würde einfach mal wegziehen bevor das Kind geboren wird. Dann kann der KV erst mal zeigen dass er sich um den Umgang kümmert.

 
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