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Geschrieben von Babybauch1993 am 24.02.2013, 10:20 Uhr

die neue Sorgerechtregelung

Meine Freundin und ich haben mal darüber geredet wie es aussieht
Ich habe das alleinige Sorgerecht der Vater hat es letztes Jahr bei der Vaterschaftsanerkennung abgelehnt
Hat er trotzdem die Chance es wieder zu holen und wird es es einfach haben
(Wenn er es den will ist einfach nur so Ne Überlegung gewesen wenn es soweit kommt)

 
9 Antworten:

Re: die neue Sorgerechtregelung

Antwort von mf4 am 24.02.2013, 11:13 Uhr

Wiederholen? Was denn? Ihm wurde doch nichts entzogen.
Er kann die Vaterschaft immer noch anerkennen und wenn er das getan hat könnte er auch das halbe SR haben wollen... könnte... wollte...
wenn er nicht einmal der anerkannte Vater sein wollte wird er sich wohl nun nicht überschlagen mit Sorge und Pflichten.

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mf4

Antwort von Pamo am 24.02.2013, 11:34 Uhr

Du hast das falsch gelesen: Sie hat ihm die gemeinsame Sorge nicht eingeräumt als sie gemeinsam die Vaterschaftsanerkennung machten.

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Re: mf4

Antwort von mf4 am 24.02.2013, 11:40 Uhr

ah ja, ich hatte das so verstanden, dass er die Vaterschaftsanerkennung abgelehnt hatte

Ich nehme an er kann nochmal das halbe SR beantragen und wenn ihm nichts vorzuwerfen ist vielleicht auch bekommen

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Re: die neue Sorgerechtregelung

Antwort von LittleRoo am 24.02.2013, 11:42 Uhr

Aber ER hat ja abgelehnt... also denke ich auch, er wird sich nicht kümmern wollen, also wird er auch kein SR haben wollen.

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Re: die neue Sorgerechtregelung

Antwort von Pamo am 24.02.2013, 11:46 Uhr

Er kann es beantragen wenn er das möchte.

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Re: die neue Sorgerechtregelung

Antwort von Babybauch1993 am 24.02.2013, 11:56 Uhr

Er hat es mir über lassen freiwillig
Kann er denn jetzt wieder ankommen und es doch wollen ?
Würde er es einfach haben oder eher schwerer wenn er es doch abgelehnt hat ?!

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Re: die neue Sorgerechtregelung

Antwort von Pamo am 24.02.2013, 12:00 Uhr

Andersrum wird ein Schuh draus:

Du hast es ihm angeboten, er wollte es nicht von dir geschenkt kriegen.

Er darf es aber beantragen wenn er es sich anders überlegt.

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Re: die neue Sorgerechtregelung

Antwort von mf4 am 24.02.2013, 12:00 Uhr

Ihm verwehren kann man es sicher nur, wenn man ihm etwas schwerwiegendes vorwerfen kann.
Wenn er z.B. ablehnte, weil er noch kein Bezug hatte und den nun hat... könnte ich es mir vorstellen. Sind aber reine Mutmaßungen.
Ob er das halbe SR bekommt schränkt deine Rechte nicht wirklich ein. Es gibt ein paar Dinge in denen seine Zustimmung nötig sein wird.

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Ja, er kann.

Antwort von Petra28 am 24.02.2013, 17:36 Uhr

Es spielt keine Rolle, dass er es abgelehnt hat. Been there...

Voraussetzung ist aber, dass er sich um sein Kind kümmert.

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