Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 29.12.2012, 17:57 Uhr

wie habt ihr des mit den mòbel gemacht?

Nein, gemeinsam gehört auch sich trennenden Ehegatten nur das was während der Ehe angeschafft wurde ("Zugewinngemeinschaft"). Geschenke von ausserhalb an einen verheirateten Menschen gehören auch nur diesem und nicht dem Partner mit, ebenso Erbschaften. Es lohnt sich also, beim Bezahlen eines gemeinsamen Haushaltsgegenstandes die eigene Bankkarte zu benützen und nicht den Partner bezahlen zu lassen, auch wenn beide vom gemeinsamen Konto abbuchen.

 
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