Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Drillingsmama am 27.12.2012, 14:00 Uhr

@ Ralph , aber vielleicht kann jmd ander auch helfen????

HAllo
Bin nicht Ae aber würde gerne für eine AE Mama nachfragen, da die kein Internet hat und auch sonst viele Geldprobleme die her wohl einige kennen.
Sie hat 4 Kinder, 2 über 16( einer davon in Ausbildung der zweite seit 9 Monaten nach Verkehrsunfall krank) und eben 2 jüngere.
Für keines der Kids hat sie UH bekommen der UHV für die 2 kleinen ist jetzt ausgelaufen.
Sie wohnt in nem alten HAus zur MIete, da die teurer ist als ne Whg. zahlt sie den Rest drauf, ABER das Haus braucht sehr, sehr viel Strom, da alte Boiler zur Warmwasserbereitung und alte Ölheizung und Schimmel hats wohl auch.
Außerdem ist, so wie sie erzählt das Haus nicht isoliert, bei Minusgraden gefriert die Leitung

Hab ihr geraten wg dem Haus mal mit dem Mietveren zu reden die kennen sich aus ob und wieviel sie Miete kürzen kann.
Wie ist das mit dem hohen Stromverbrauch???
Kann sie da was vom Amt bekommen zusätzlich. Momentan zahlt sie fast 200€ Abschlag monatlich.
Aus dem Vertrag kommt sie auch irgendwie net raus, ist aber ein sehr teurer Anbieter. Die Abschläge laufen übers Amt, kann sie dort vorsprechen wg nem anderen , günstigeren Anbieter???
Wie ist das mit dem Öl für die Heizung??? Sie hat gesagt sie dürfe nur ne bestimmte Menge verbrauchen, ist das normal???
Wie ist das mit dem Geld ???
Momentan wird das Lehrlingsgehalt des einen KIndes voll angerechnet, ist das so ok????
Die großen Kids MÜSSEN ihren VAter wg Unterhalt verklagen oder??? Können oder müssen sie Wohngeld beantragen oder Hartz4.
Für die kleinen muß sie mit Wegfall des UHV Wohngeld beantragen oder ebenfalls Hartz4???
Wie sieht es mit Kinderzuschlag aus???
Sie ist gesetzlich über Hart4 versichert, kann sie da die Härtefallregelung beantragen bei der Krankenkasse für alle 4 Kids und sich??? Wie sieht es mit GEZ Befreiung aus???
Gibt es da noch irgendwas Essensgeldzuschlag, wenn man sich besonderst ernähren muß, muß das ärztlich attestiert sein???

So, das war glaub ich das wichtigste im Moment. Wäre schön, wenn ich hier ein paar hilfreiche Antworten bekommen könnte.
LG Drillingsmama

 
9 Antworten:

Re: @ Ralph , aber vielleicht kann jmd ander auch helfen????

Antwort von Milia80 am 27.12.2012, 14:17 Uhr

Viel helfen kann ich sicher nciht aber wenn sie h4 bezieht ist gez doch normal frei, da ist nach der letzten seite ene bescheinigung

warum zieht sie nicht um?
ich glaube nicht dass übermäßiger stromverbrauch übernommen wird, selbst bei hk müssen viele drauf legen auch wenn es immer heißt es muss übernommen werden.

dass die ausbildung angerechent wird wird sicher stimmen ist ja einkommen, den freibetrag wird sie aber sicher doch bekommen?

geht sie irgendwie arbeiten?

bei uns gibt es für alle die unter einem bestimmten satz liegen, egal ob h4 oder nicht ermäßigung beim essen.

von bekannten weiß ich allerdings dass es bei h4 nicht übernommen wurde da in dem fall die mutter ganztags zu hause war, ob das so seine richtigkeit hat weiß ich aber nicht.

warum muss sie sich besonders ernähren?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ Ralph , aber vielleicht kann jmd ander auch helfen????

Antwort von shinead am 27.12.2012, 14:31 Uhr

Vorneweg... Fragezeichen sind KEINE Rudeltiere! Eines hinter der Frage reicht komplett aus.

Ich würde Deiner Freundin dringend raten umzuziehen! Heiz- und Stromkosten können so gespart werden. Auch wenn sie ALG2 oder Wohngeld bekommt - Kosten sollten auch im Sinne der Allgemeinheit verringert werden.
Also: raus aus dem maroden Bau - ab in eine schöne 5-Zimmer-Wohnung.
Wird dauern bis sie etwas gefunden hat, aber erst wer sucht kann finden. (Ich würde ehrlich gesagt sogar ein Hochhaus einem maroden Haus vorziehen.)

Bis 18 Jahre ist sie für die Unterhaltsforderungen der Kinder zuständig. Danach müssen die Kinder ran.
Erst einmal muss dieser Anspruch geklärt werden - dann springt der Staat ein.

Ich würde der Dame dringend eine Beratung empfehlen. Frag' mal bei der nächsten Caritas oder ProFamilia Stelle nach. Die können bestimmt die finanziellen Grundlagen auseinander fiseln und dann auch anraten, was genau für die Familie getan werden kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ Ralph , aber vielleicht kann jmd ander auch helfen????

Antwort von Drillingsmama am 27.12.2012, 14:35 Uhr

HAllo Milia80
Welchen Freibetrag??? Nein, von einem Freibetrag hat sie nix gesagt. Sie hat mir erzählt das das Gehalt ihres Sohnes voll angerechnet wird. Sie versucht dann immer wenn mögl. wenigstens 50€ ihm zu lassen.
Weißt du wie hoch der Freibetrag ist??? Und wo das steht???
Arbeiten geht sie nicht, da legt das Arbeitsamt und das JA ihr komischerweise Steine in den Weg.
Umziehen kann sie nicht, um den Umzug zu stämmen ist kein Geld dafür da sie ist schon auf der Suche.

LG Drillingsmama

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ Ralph , aber vielleicht kann jmd ander auch helfen????

Antwort von Drillingsmama am 27.12.2012, 14:49 Uhr

HAllo shinead
Sorry für die vielen Fragezeichen.
Also wenn ich das jetzt aus deinem Beitrag so richtig verstehe, müssen die großen jetzt ihren Vater auf Unterhalt verklagen, wenn sie rausfinden wo er sich aufhält, der Arme pendelt zw. mehreren Staate, was es sicher nicht leicht macht. Schlägt das fehl zahlt der Staat.
Bei den kleinen muß das die Mutter tun. Papa auf Unterhalt verklagen, wenn er nícht arbeite wird er zum Arbeiten vom Richter verdonnert oder der Staat zahlt, richtig?
So in der Art hatte ich auch vermutet, werde sie nochmal darauf ansprechen das sie jetzt für ihren Ex unbequem werden muß. Auf Unterhalt verklagen, Lohnpfändung , eben volles Programm.
Ach, da fällt mir noch was ein, wie ist das mit dem Kinderfreibetrag? Er hat das halbe Sorgerecht und vermutlich auch die halben Kinderfreibeträge, die stehen ihm ja nicht zu oder wenn er nicht zahlt? Kann sie wo rausfinden ob er die Freibeträge hat?
LG Drillingsmama

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ Ralph , aber vielleicht kann jmd ander auch helfen????

Antwort von shinead am 27.12.2012, 15:02 Uhr

Sie kann die Freibeträge bei der Steuererklärung einfordern (ist ein Kreuz das gesetzt werden muss).

Geht aber auch monatlich, wenn sie zum FA geht und dort ein Formular ausfüllt, in dem sie bestätigt, dass der/die KV nicht mindestens 75% des Unterhalts zahlen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ Ralph , aber vielleicht kann jmd ander auch helfen????

Antwort von Milia80 am 27.12.2012, 15:20 Uhr

hat sie keine beistandschaft?

normalerweise hat man 100 euro freibetrag + 20? % vom rest, musst du mal genau ergoogeln.

warum werden ihr beim arbeiten steine in den weg gelegt?

ganz ehrlich wenn sie miete + öl+ strom obendrauflegt da müsste ein umzug ja wohl zu stemmen sein bei vorhandenen möbeln.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ Ralph , aber vielleicht kann jmd ander auch helfen????

Antwort von mf4 am 27.12.2012, 15:22 Uhr

Über H4 KANN es mehr geben, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Mehraufwand hat, z.B. Ernährung. Natürlich muss das belegt sein.
In dem Anteil der Mietkosten ist bereits ein angemessener Teil Heizkosten berücksichtigt.
Stromkosten zahlt kein Amt.
Wenn sie in eine günstigere Wohnung ziehen will oder muss dann wird sie im angemessenen Rahmen Umzugskosten vom Amt bekommen.
Der Kindsvater unbedingt auf Unterhalt verklagen. Wenn er zahlungsfähig ist dann wird er wohl eine Lohnpfändung bekommen.
Bekommt sie H4 dann ist an dem Bescheid immer eine GEZ-Befreiung angeheftet gewesen.
Zuschuss zum Schulessen kann sie übers Teilhabepaket beantragen. Dann zahlt sie nur noch 1€ pro Essen pro Tag selbst.

Was das Lehrlingsgehalt angeht: das wird nicht komplett angerechnet, wenn es ausreicht, dass ein großes Kind somit aus der Bedarfsgemeinschaft heraus fällt.
So war es bei mir. Er wurde noch namentlich erwähnt, bekam aber kein H4 mehr. Sein gehalt blieb ihm und sein Kindergeld, was das Amt mir komplett anrechnete war ein Fehler und musste das Amt zurückzahlen.
Wieviel angerechnet wird hängt vom Einkommen des Kindes ab.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schließe mich Shinead an...

Antwort von Ralph am 27.12.2012, 23:20 Uhr

Hallo Drillingsmama,

Deine Bekannte sollte dringend eine Beratungsstelle aufsuchen. Deine Fragen sind sehr komplex.

Alles, was mit Wohnung, Haus etc. zu tun hat, kann nur ihr Amt bzw. eine örtliche Beratungsstelle beantworten. Diese Vorschriften sind in jeder Kommune anders, es gibt keine einheitliche Regelung. I

Vom Arbeitseinkommen bleibt grundsätzlich ein bestimmter Betrag anrechnungsfrei. Die Formel ist nicht einfach, als Faustregel kann man aber schon sagen: Die ersten 100 € bleiben komplett, alles was darüber liegt zu 20% anrechnungsfrei. Irgendwann allerdings ist der Betrag gedeckelt, d.h. es gibt dann keine weiteren Freibeträge. Sollte das Einkommen des Sohnes zu 100% angerechnet werden, ist das eindeutig ein Sachbearbeiterfehler.

Wie gesagt, sie soll eine Beratungsstelle aufsuchen, die Beantwortung aller Fragen, die Du gestellt hast, sprengt den Rahmen - und auch meine Zeit..

Viele Grüße
Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schließe mich Shinead an...

Antwort von Drillingsmama am 28.12.2012, 20:09 Uhr

HAllo Ralph
Trotzdem danke für eure Antworten. Hab ihr auch einiges ausgedruckt und festgestellt das selbst bei dem Mehrbedarf bei versch. Krankheiten ich auf versch. Seiten auch versch Antworten bekommen habe.
Mittlerweile wird sie ja schon vom Chef bearbeitet.da es oft Probs gab, aber selbst beim Boiler für den sie ja extra Geld erhält ist wohl ein Fehler, zumindest wenn ich die hier im Netz gefundene Staffelung der Beträge für die versch Altersklassen der Kinder zusammenzähle plus mutter komm ich af mehr Geld.
Werd sie mal zu den Ämtern scheuchen*ggg.

LG und großes Dankeschön Drillingsmama

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.