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Geschrieben von nane973 am 27.02.2013, 19:20 Uhr

Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten.

Wie sich inzwischen rausgestellt hat, ist der Vater meines Sohnes nicht mehr in der Adaptionseinrichtung.

Da er sich ohne Wohnsitz ja nirgends ummelden kann bzw. hat. Ist seine Meldeadresse immer noch hier bei mir, allerdings mit dem Vermerk bei der Gemeinde, das er hier nicht mehr wohnt, sondern in einer Adaptionseinrichtung ist. Also hier kommt seine Post auch nicht mehr an, da der Postbote seine Post mit "unbekannt verzogen" zurück schickt.

Wie findet das Jugendamt ihn nun? Versuchen die überhaupt zu finden? Es geht darum, das ein Antrag auf UHV gestellt ist.

 
15 Antworten:

Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von amadeus_hates_music am 27.02.2013, 19:43 Uhr

Die werden vermutlich ueber die Rentenkasse versuchen ob er irgendwo gemeldet ist.

LG ahm

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Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von nane973 am 27.02.2013, 19:53 Uhr

Ok, aber ist ja ohne Wohnsitz, also "verschwunden" und nur bei mir gemeldet (die haben sich nur einen Vermerk bei der Gemeinde gemacht, damit die das bei Meldeanfragen mit angeben können).

Die Adaptionseinrichtung wurde ja von der Rentenvers. gezahlt, nur da ist er nicht mehr. Ende wäre erst am 06.03. gewesen, also ist das vor Ende abgebrochen bzw. hat er sich nicht an die Auflagen gehalten und musste gehen und nun ist er ??????

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Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von taram am 27.02.2013, 20:43 Uhr

Da kümmert sich gar keiner drum, das JA wird eine Meldeanfrage beim Einwohnermeldeamt machen, das wars. Sorry, aber wenn er nicht zufällig kontrolliert wird von der Polizei ... und selbst dann, wenn kein Haftbefehl vorliegt, darf er auch wieder gehen

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Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von shortie am 27.02.2013, 20:59 Uhr

Wer sich nicht abmeldet, wird nicht gefunden.
Mein Ex hatte sich auch nicht abgemeldet, war aber unbekannt verzogen. Nachdem das lange genug status quo war, konnte ich ihn abmelden.
Mir war u.a. wg. UHV wichtig, dass er hier nicht gemeldet ist.

Ist deine OP gut verlaufen?

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Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von shinead am 27.02.2013, 21:23 Uhr

Du solltest ihn "Zwangsabmelden" lassen. Dann kommt auch keine Post mehr zu Dir.

Obdachlose lassen sich normalerweise ein "OFW" (ohne festen Wohnsitz) eintragen. Sobald dies eingetragen ist, kann man zum paritätischen Wohlfahrtsverband gehen und sich dort seine ca. 11,50 pro Tag (Tagesgeld) abholen, mit denen man dann überleben kann.

Man könnte ihn rein theoretisch über den paritätischen Wohlfahrtsverband finden, der ihm die Summe auszahlt. Denn dort wirst Du registriert. Praktisch wird das nicht möglich sein, da die Stellen nicht vernetzt sind.

Beim paritätischen Wohlfahrtsverband gibt es auch Duschmöglichkeiten. Außerdem meist ein warmes Mittagessen für 60 Cent. Da "geht man hin".

Gruß
Corinna, deren Mann schon obdachlos war und eben die Infos beigesteuert hat.

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Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von nane973 am 27.02.2013, 21:23 Uhr

Danke, ja ist sie. Wurde allerdings auf heute verschoben (Notfall hat den OP Plan durcheinander gebracht), und dementsprechend schmerzt es noch ordentlich. Bin froh, das a) meine Tagesmutter heute da war und b) meine Großen sich anschließend um den Kleinen gekümmert haben und er ausnahmsweise durch den veränderten Tagesablauf schon seit 2 Stunden schläft :-)

Ich wohne in meinem Elternhaus im Obergeschoss. Daraus hatten die eine Zeitlang zwei Wohnungen gebastelt. Er ist dann offiziel in die 2. eingezogen. Später wurde die Trennungsmauer wieder geöffnet... Nun hat die Gemeinde diese gemeinsame Zeit in zwei seperate Haushaltsbescheinigungen und unbürokratisch einen Vermerk gemacht (ist halt ein Dorf).
Ich hatte nämlich immer irgendwelche Vollstreckungsbeamten oder Gerichtsvollzieher vor der Tür, die Geld haben wollten. Eben weil er dieselbe Adresse hat.
Inzwischen wissen die "Personen" aber Bescheid, das er keine gültige Meldeadresse hat, unter der er anzutreffen ist und kommen mich nicht mehr besuchen.

In der Haushaltsbescheinigung steht er nicht mit drin, das gibt also keine Probleme.

Es gibt ja eine Vaterschaftsanerkennung aber kein gemeinsames Sorgerecht. Letzteres wird sich auch nicht ändern.

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Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von nane973 am 27.02.2013, 21:38 Uhr

Leider "verschwindet" er einfach nur. Meist (wie ich inzwischen weiß) nach exzessivem Alkoholmissbrauch, letzmalig im vergangenem Jahr für 8 Tage. Zur Zeit hat er noch Krankengeldanspruch, also keine Geldnöte und anschließend ?

Ich habe gestern mit ihm telefoniert und er hat das blaue vom Himmel gelogen, was seinen Aufenthaltsort betraf. Er wußte da noch nicht, das ich zwischenzeitlich die Info bekommen hatte, das er schon seit einigen Tagen nicht mehr im Adaptionsprogramm ist, und behauptete weiterhin dort zu sein, die Therapien alles Supi laufen würden. Eine Stunde später war die Stimmung gekippt, weil er am Wochenende nicht zu seinen Eltern kann, da diese nach Süddeutschland zu einer Beerdigung fahren, bis einschließlich Sonntag und ihm alle nur Steine in den Weg legen und er das da alles doch nur für uns machen würde. Er hat dann weinend aufgelegt.

Inzwischen weiß er per sms, das ich informiert bin und der Kontakt ist abgebrochen. Wo auch immer er ist, und wie auch immer sein Zustand ist...

Wie macht man das? Laut Gemeinde kann ich ihn nicht zwangsabmelden.

Da wir auf dem Dorf leben, hat der Postbote ihn schon aus der Zustellung genommen, also Post bekomme ich nicht mehr!

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Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von Pamo am 27.02.2013, 21:47 Uhr

Vielleicht habe ich nur zuviele Krimis geguckt - aber kann die Polizei nicht sein Mobiltelefon orten, wenn die ihn finden wollen?

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Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von Schippchen am 27.02.2013, 21:52 Uhr

Ich dachte immer, man ist verpflichtet, zumindest einen Briefkasten zu haben und wenn es nur ein Postfach ist?

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Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von nane973 am 27.02.2013, 21:56 Uhr

Das kann die Polizei nur machen, wenn akute Fremd- oder Eigengefährdung vorliegt. Suchen lassen können ihn nur die Eltern, wenn er gefunden wird, muss er aber auch gefunden werden wollen. Die Polizei bringt ihn also nicht einfach mal vorbei.

In der vergangenheit lag akute Eigengefährdung vor und er wurde geortet, da gab es aber auch noch eine Beziehung...

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Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.02.2013, 21:56 Uhr

Und warum sollen sie ihn finden wollen? Er hat ja nichts verbrochen, oder?

Ein Gericht hat die Möglichkeit einer öffentlichen Zustellung, wenn jemand nicht zu finden ist.

Ich habe meinen Ex zwangsabgemeldet. Ging ohne größere Probleme. Ist allerdings schon 8 Jahre her - vielleicht ist das heute nicht mehr so einfach, das weiß ich nicht.

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Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von nane973 am 27.02.2013, 22:05 Uhr

Hm, Haftbefehl, wenn er also in einem Jahr seine EV nicht wieder abgibt, kann das dann ja durchaus schneller gehen als er schauen kann.

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Re: Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Antwort von nane973 am 27.02.2013, 22:08 Uhr

Anscheinend nicht.

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Nach soviel Halbwissen hier jetzt mal Butter bei die Fische...

Antwort von Ralph am 27.02.2013, 23:24 Uhr

1. Ist er bei Dir offiziell gemeldet?`Wenn ja, amtliche Abmeldung beim Einwohnermeldeamt veranlassen, will man Dich dort abwimmeln, --> Teamleitung verlangen, und zwar pronto. Er IST nicht bei Dir gemeldet, also bitte danke amtlich Entsprechendes veranlassen.

2. Wenn er nicht gemeldet ist, auch nicht bei Dir, ist er faktisch für Dich verschollen. Kein Amt wird sich auf die Suche machen. Wo denn bitte? Wichtige Bescheide können amtlich zugestellt werden, das war's aber auch.

3. Gemeinsames Sorgerecht? Ab zum Jugendamt/Anwalt, alleiniges Sorgerecht beantragen, sobald seine Mitwirkung erforderlich, aber nicht gewährleistet ist.

Aus. Punkt. Mehr hast Du nicht zu erwarten, so bitter das ist.

Viele Grüße
Ralph

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Re: Nach soviel Halbwissen hier jetzt mal Butter bei die Fische...

Antwort von nane973 am 28.02.2013, 7:40 Uhr

1. +2. Danke, dann mache ich da mal Druck

3. Er hat kein Sorgerecht. Er kann nicht für sich selber verlässlich Sorge tragen (Manisch-Depressiv).

Ja, leider hast Du Recht :-(

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