Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Selina75 am 26.07.2009, 15:27 Uhr

Wer sagt denn, dass

Wenn das nicht angerechnet wird wenn der Nebenjob vorher schon war dann wird mein Vater jeden Winter, er arbeitet hauptberuflich auf dem Bau und ist jedes Jahr von Mitte Dezember - irgendwann im April rum arbeitslos, in diesen arbeitslosen Monaten wohl übers Ohr gehauen da wird nämlich über der Grenze von 165€ angerechnet und der hat den Job schon mindestens 15 Jahre. Ich kenn mich jetzt grad gar nicht mehr aus. Oder ist das aus Einkünften von einen Gewerbe also praktisch Nebenjob als selbständiger dann wieder anders?

 
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