ist nicht dramatisch wichtig, aber ich dachte, bei erhalt von alg1 darf man einen minijob ausüben und alles behalten???
wurde im baby und job eines besseren belehrt....aber ich kann es immer noch nicht glauben!
hatte mit suka noch drüber gesprochen, war der meinung, man darf soviel dazu verdienen, wie man will???
Mitglied inaktiv - 25.07.2009, 17:34
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ot.
Mitglied inaktiv - 25.07.2009, 17:58
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wie schrecklich, dann stimmt es!
hieße, würde ich jetzt arbeitslos werden, könnte ich noch 165€ dazuverdienen.
wär mein ruin.
dachte immer, zumindest das eine jahr kann man sich mit einem nebenjob halbwegs über wasser halten, wenn man nicht gleich was findet.....
du lieber gott....
Mitglied inaktiv - 25.07.2009, 18:02
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Du Deine Arbeit verlierst...?
Das wär ja nich so gut...
*amkopfkratz
Da bliebe Dir nur eins....
(Flüster: Du weißt scho..... )
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 25.07.2009, 18:08
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ach weißt, nachdem ich letzte woche erfahren mußte, daß ich nicht mal mehr aufs klo gehen darf, ohne eine vertretung zu besorgen, kommt man schon mal auf komische ideen.
dafür muß ich nicht putzen
find mal heute noch einen, wo du *flüster* kannst!!!???
also ich wüßt da niemanden.
Mitglied inaktiv - 25.07.2009, 18:14
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Hallo,
das gilt aber, soweit ich weiß, nur für während der Arbeitslosigkeit angenommene Nebenjobs. Wenn man schon vorher einen hatte, kann man den kompletten Verdienst behalten. Oder hat sich das kürzlich geändert???
Liebe Grüße, Karo
Mitglied inaktiv - 25.07.2009, 18:24
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tja Vallie, darum habe ich letzte Woche einen Job ausgeschlagen....
und da braucht sich der Staat echt nicht wundern, das keiner stundenweise arbeiten geht, der ALG bekommt, egal ob 1 oder 2....
Susi
Mitglied inaktiv - 25.07.2009, 19:24
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nein, auch wenn man den Nebenjob schon vorher hatte sind nur 165 € frei.
Mitglied inaktiv - 26.07.2009, 11:47
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Wenn das nicht angerechnet wird wenn der Nebenjob vorher schon war dann wird mein Vater jeden Winter, er arbeitet hauptberuflich auf dem Bau und ist jedes Jahr von Mitte Dezember - irgendwann im April rum arbeitslos, in diesen arbeitslosen Monaten wohl übers Ohr gehauen da wird nämlich über der Grenze von 165€ angerechnet und der hat den Job schon mindestens 15 Jahre. Ich kenn mich jetzt grad gar nicht mehr aus. Oder ist das aus Einkünften von einen Gewerbe also praktisch Nebenjob als selbständiger dann wieder anders?
Mitglied inaktiv - 26.07.2009, 15:27
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http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Wissenswertes-zum-Thema-Nebeneinkommen.pdf
Mitglied inaktiv - 26.07.2009, 14:56