Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von schneckchen19 am 15.04.2009, 19:21 Uhr

Wer kennt sich aus?

Hallo,

ich muss nochmal was fragen.
Leider bekam ich ja jetzt meine Kündigung und musste mich bei der Arge melden. Dort stellte man dann fest, das mir zu meinem Gehalt noch 578€ ergänzendes ALG 2 zusteht. Das bekomme ich jetzt auch teilweise, solang ich noch Gehalt bekomme.
Und zwar kam der Bescheid. Als ich bei dem netten Sachbearbeiter bei der Arge saß, teilte ich ihm schon mit, das unser Kind von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen betreut und versorgt wird. Deshalb zahlt der Vater keinen Unterhalt und bekommt die Hälfte des ihm zustehenden Kindergeldes. Das musste er ja in seiner Steuererklärung auch so angeben.
Jetzt sagt die Arge Kindergeld wäre Einkommen des Kindes, muss ich behalten und Unterhalt wird mir auch in voller Höhe von 168€ angerechnet.
Geht das? Überlege ob ich Widerspruch einlege, denn er musste die 82€ Kindergeld ja in seiner Steuererklärung angeben und warum soll er mir Unterhalt zahlen, wenn er doch das Kind zu gleichen Konditionen betreut wie ich?
Die Arge hat mich jetzt auch nochmal angeschrieben und möchte die Daten haben, wann das Kind sich wo befindet. Sie schreiben: "Damit ich einen möglichen Unterhaltsanspruch Ihres Sohnes gegenüber Herrn 123 überprüfen kann, bitte ich Sie, mir innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich mitzuteilen, an welchen Tagen und für welche Zeiträume im Monat genau sich Ihr Sohn bei Herrn 123 aufhält."
Das kann ich aber doch gar nicht genau sagen, weil wir das Woche für Woche abstimmen..
Weiß jemand von euch genaueres?

LG

 
5 Antworten:

Re: Wer kennt sich aus?

Antwort von Corinchen am 15.04.2009, 19:50 Uhr

Aber dein Sohn ist doch bei dir gemeldet oder?
Ich kann mir schon vorstellen, dass die bei der Arge dass dann als Einkommen vom Kind komplett ansehen und auf Unterhalt bestehen muss???

Vielleicht wäre es hilfreich das gemeinschaftlich mit dem Jugendamt oder einem Anwalt zu regeln, so dass die Arge von "offizieller" Seite sieht, dass es bei euch so geregelt ist.

Denn die müssen sich ja irgendwie absichern, es gibt überall schwarze Schafe, wenn z.B. einer behauptet er bekommt keinen Unterhalt oder so obwohl er dann doch welchen vieleicht bar bekommt, bekäme er ja von der Arge mehr als ihm zusteht. (versteh das bitte nicht böse, ich will dir jetzt nix unterstellen )

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Die Arge muß das aber wissen...

Antwort von Ralph am 15.04.2009, 19:58 Uhr

... wenn Ihr das nicht genau beziffern und belegen könnt, wird die Arge davon ausgehen, daß es nicht halbe - halbe geht, sondern das Kind mehr bei Dir als beim Vater ist, und somit bleibt er voll unterhaltspflichtig.

Ganz heikles Thema, hatte ich gerade in letzter Zeit öfter zur Entscheidung. Ich habe ggf. den Regelsatz des Kindes halbiert, war aber auch brennend daran interessiert, wann genau an welchen Tagen und zu welcher Stunde die Kinder wo sind.
Außerdem stellt sich immer wieder die Frage nach der Übernahme der Wohnungskosten für das Kind.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Die Arge muß das aber wissen...

Antwort von mimikatze am 15.04.2009, 21:45 Uhr

Ich kann nur mal schreiben, wies bei uns läuft...Ich ziehe ab dem 1.5.09 in eine eigene Wohnung, wir haben 3 Kinder, die eine Woche lang von mir und eine Woche lang von meinem Mann betreut werden sollen, jeweils im Wechsel!
Da meine Miete bedeutend höher ist als bei meinem Mann (wohnen momentan sehr, sehr günstig) werde ich demnächst die Kinder auf meine Adresse ummelden, dass war die Bedingung, dass mir die Wohnung vom Amt genehmigt wurde!
Den Regelsatz für die Kinder, sowie das Kindergeld bekomme ich auf mein Konto, welches wir jeden Monat teilen werden!
Genehmigt ist alles vom Amt! LG

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Re: Die Arge muß das aber wissen...

Antwort von schneckchen19 am 15.04.2009, 21:46 Uhr

Ja, ich kann mir schon denken, das es sicher genug schwarze Schafe gibt. Drückt mir mal die Daumen, evt hab ich eine Vollzeitstelle, die mit den Schulzeiten und Betreuungszeiten übereinstimmt und ich bin wieder weg dort :)
Wir besprechen das eigentlich immer zu Anfang der Woche und dann wird es festgelegt. Manchmal möchte der Kurze dann aber doch zu Mama oder Papa und dann wird es kurzfristig nochmal geändert.
Den alleinerziehenden Mehrbedarf haben sie ausgerechnet und den bekomme ich in voller Höhe, dabei haben wir schon besprochen, das er mir ja nicht zusteht. Mir ist das alles wirklich wirr.
Also erstmal Widerspruch einlegen und auf das Schreiben der Arge antworten oder? Sonst bleibt der Bescheid ja so stehen?

LG

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Alleinerziehendenmehrbedarf und Widerspruch...

Antwort von Ralph am 15.04.2009, 22:58 Uhr

Warum der Alleinerziehendenmehrbedarf gewährt wird, kann ich auch nicht nachvollziehen.

Allerdings, wenn Du den Bescheid angreifen willst, mußt Du unbedingt Widerspruch einlegen. Das kannst Du übrigens zunächst auch nur frstwahrend in einem Zweizeiler und für später das Nachschieben einer Begründung ankündigen. Dieser Winkelzug empfiehlt sich immer dann, wenn man Zeit gewinnen muß, weil z.B. irgendwelche Belegstücke noch nicht eingetroffen sind oder irgendwelche wichtige Fakten für eine Begründung noch nicht zusammen sind (wichtige Person wie Arzt ist in Urlaub o.ä.). Die Begründung sollte dennoch zeitnah erfolgen innerhalb von wenigen Wochen, man hat also auch nach solch einem "Notwiderspruch" nicht ewig Zeit, den Widerspruch zu begründen. Irgendwann entscheidet die Dienststelle nach Aktenlage und gibt das ganze dann ohne Begründung an die Widerspruchsstelle weiter, denn einen ablehnenden Widerspruchsbescheid darf die konkrete Dienststelle selbst NICHT erlassen, einem Widerspruch abhelfen natürlich sehr wohl.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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