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Geschrieben von Keksraupe am 09.09.2010, 18:09 Uhr

wenn man keine beistandschaft hat

und auch keine möchte, ist der Ex verpflichtet, sein Gehalt offen zu legen (beim Anwalt des gegenübers, also bei meinem?)

Nur mal so ne rein rechtliche Frage, da mein Ex sich bisher weigert, ich hatt emal ne Beistandschaft und darauf pocht er. Nur hab eich keine mehr un dmöchte diese eigentlich auch nicht mehr (hat persönliche gRünde)

 
4 Antworten:

Re: wenn man keine beistandschaft hat

Antwort von gummibärle am 09.09.2010, 18:20 Uhr

Hallo.

Warum pocht er auf eine Beistandschaft?? Ist doch für ihn kontraproduktiv??!!

Ich geh einfach mal davon aus, dass er auch beim Anwalt die Hosen runter lassen muss, sonst würde frau den Unterhalt ja nicht einklagen können...

LG M

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Re: wenn man keine beistandschaft hat

Antwort von shinead am 09.09.2010, 18:48 Uhr

Egal ob gegenüber dem Jugendamt oder Deinem Anwalt, er muss sein Einkommen offen legen.
Er hat auch keinen Anspruch darauf zu bestimmen wem er die Nachweise zukommen lassen möchte, das entscheidest Du.

Laß ihn meckern. Dein Anwalt wird die richtigen Worte finden um ihn zu überzeugen.

Gruß
Corinna

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dankeschön, noch ne Frage

Antwort von Keksraupe am 10.09.2010, 7:53 Uhr

nicht, dass ich das jetzt in der nächsten Zeit vor hätte, es ging meh rum die Vergangenheit, da hat er ziemlich gestreikt, allerdings hat er nun den regelsatz gezahlt und wird dies auch weiterhin tun. Trotzdem weiß ich gern, woran ich bin :-P


Wenn er mehrere Konten hat, un dich dies aber nicht beweisen kann, wie ist das dann mit dieser bankauskunftspflicht? Gibt es die auch bei Unterhalt? Ich weiß, dass er irgendwo einkonto hat, ich weiß aber nicht, bei welcher bank, und dort hat er von seinen beiden Auslandseinsätzen alles geld drauf geschaufelt, aber ne gefälschte Quittung von seinen Eltern bekommen, er habe das geld als Anzahlung für das Haus an sie gezahlt (muahaha, er zahlt es ab monatlich, obwohl er es eh erbt irgendwann, und seine Eltern finanzieren DAVON das Haus der älteren Schwester...)

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Re: dankeschön, noch ne Frage

Antwort von shinead am 10.09.2010, 8:59 Uhr

Das Konto wird in der Schufa stehen.
Schufa-Selbstauskunft anfordern. Ggf. unter dem Deckmantel der Prüfung von einkommensmindernden Verpflichtungen.

Gruß
Corinna

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