Geschrieben von shortie am 14.06.2010, 0:43 Uhr |
was muss ein neuer Lebenspartner ...
Ihr Lieben,
was für Pflichten übernimmt ein neuer Partner, der sich mit uns AE einlässt?
Wenn man "nur" zusammen ist, aber getrennt wohnt?
Ich meine nicht die emotionalen, sondern rechtliche Pflichten.
Oder ist das ziemlich locker und hat keinerlei Einfluss auf bsp. bezogene Leistungen (UHV, Mietzuschuss, etc. pp.) ?
Danke vorab!
Re: was muss ein neuer Lebenspartner ...
Antwort von Patti1977 am 14.06.2010, 8:02 Uhr
Also auf UHV hat es nur Einfluss, wenn man heiratet. Bei nur zusammen wird keine Bedarfsgemeinschaft gegründet also m. M. auch keine Änderung.
lg
Re: was muss ein neuer Lebenspartner ...
Antwort von spiky73 am 14.06.2010, 8:22 Uhr
jein...
eine lose beziehung (d.h. man lebt und wirtschaftet getrennt) hat keine auswirkung.
zieht man zusammen, hat das dann auswirkung auf die steuerklasse: derjenige, der vorher in der II war, rutscht in die I. weil davon ausgegangen wird, dass man nun zusammen wirtschaftet, oder so. das kann leena aber sicher besser erklären.
auch werden nun einige doppelversicherungen obsolet, die man zusammenlegen kann, die versicherungen gehen dann wohl davon aus, dass der vertrag weiterhin bestehen bleibt, der bereits länger besteht.
man spart auch die doppelmiete ein, einen zweiten telefonanschluss etc. etc. das sind kosten, die wegfallen, auch wenn man nicht "aktiv" aus einem topf wirtschaften würde.
der unterhaltsvorschuss fällt letztendlich erst dann weg, wenn man heiratet.
liebe grüße,
martina.
Re: was muss ein neuer Lebenspartner ...
Antwort von Patti1977 am 14.06.2010, 8:29 Uhr
Hi, Steuerklassen ändern sich auch ohne Heirat?????
Re: was muss ein neuer Lebenspartner ...
Antwort von vallie am 14.06.2010, 8:48 Uhr
ja.
ich glaube, seit 2004 darfst du dann nicht mehr die II haben, wenn du mit deinem lag zusammenlebst.
Re: was muss ein neuer Lebenspartner ...
Antwort von Patti1977 am 14.06.2010, 8:50 Uhr
wie gut, dass wir getrennte wohnsitze haben :-)))
dem entnehme ich
Antwort von shortie am 14.06.2010, 9:05 Uhr
dass es keine sofortigen Verpflichtungen gibt, solange man sich "nur" gegenseitige Zuneigung bekundet, aber nicht zusammenzieht?
Oder möchte jemand doch noch gegenteiliges anbringen? :)
Re: dem entnehme ich
Antwort von vallie am 14.06.2010, 9:18 Uhr
wenn du h4 beantragen willst/mußt, dann wird das einkommen des lag miteingerechnet. könnte vom zusammenziehen abhalten.
die steuerklassen finde ich persönlich relativ egal, denn ich habe damals so um die 70€ weniger gehabt. man spart aber doch mehr, wenn man gemeinsam haushaltet.
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